GEW Oberhausen: Klassenfahrten nicht gefährden – Reisekostenetat erhöhen!
Die GEW Oberhausen fordert die Landesregierung und die im Landtag vertretenen Parteien auf, schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass die Reisekostenetats für Klassenfahrten entsprechend den Erfordernissen erhöht werden.
Die GEW bittet die örtlichen Landtagsabgeordneten um Unterstützung.
Cornelia Schiemanowski, Vorsitzende der Oberhausener GEW: "Die Zeit drängt, denn einmal abgesagte Fahrten können möglicherweise nicht mehr zurückgeholt werden!"
Die GEW beruft sich auf jüngste Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts. Demnach haben Lehrerinnen und Lehrer – wie alle anderen Beschäftigten – Anspruch auf volle Erstattung ihrer Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz.
In der mündlichen Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichtes heißt es: „Dass beamtete Lehrer grundsätzlich für die Teilnahme an Klassenfahrten eine Reisekostenvergütung beanspruchen könnten, sei unstreitig. Das beklagte Land berufe sich auf die vom Lehrer abgegebene Verzichtserklärung. Das stelle eine unzulässige Rechtsausübung dar. Das Land verstoße in grober Weise gegen seine Fürsorgepflicht, wenn es die Durchführung von Klassenfahrten, die nach den einschlägigen "Wanderrichtlinien" Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen seien, systematisch von einem Verzicht der Lehrer auf Reisekostenvergütung abhängig mache.“ (OVG NRW, Münster, 2012, Aktenzeichen: 1 A 1579/10)
Autor:Cornelia Schiemanowski aus Oberhausen |
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