Europa WAHLRECHT UND SPERRKLAUSEL

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In den Mitgliedstaaten wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, auch wenn es in einzelnen Staaten wie z.B. Großbritannien bei den nationalen Wahlen nach dem Mehrheitswahlrecht geht. In allen anderen Fragen gibt es kein einheitliches europäisches Wahlrecht. Das heißt, es gelten nationale Bestimmungen, und somit gibt es Unterschiede im Wahlalter - in Österreich 16 Jahre, in allen anderen Ländern 18 Jahre.

Auch unterscheiden sich die EU-Länder in den Sperrklauseln. Diese regeln, dass nur die Kandidat_innen einen Sitz erhalten, die eine bestimmten Prozentsatz der Stimmen erhalten haben. So ist in 13 Staaten die Null-Prozent-Hürde festgelegt; in anderen Staaten aber existieren Drei-, Vier- oder Fünf-Prozent-Hürden.(vgl. Graphik)

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

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