Das SozialTicket kommt
Oberhausen beteiligt sich ab dem 1. November an der freiwilligen Pilotphase zur Erprobung eines SozialTickets im öffentlichen Personennahverkehr des VRR. Die Pilotphase endet spätestens Ende 2012. Über eine dauerhafte Einführung des SozialTickets wird rechtzeitig vorher entschieden.
Zum SozialTicket gehört eine Monatswertmarke, die für 29,90 Euro in 45 privaten Vorverkaufsstellen und in den STOAG-KundenCentern ab dem 19. Oktober erhältlich ist. Auch im STOAG-Infomobil, das dienstags auf dem Wappenplatz in Osterfeld, mittwochs auf dem Wochenmarkt in Alt-Oberhausen und donnerstags an der Haltestelle Schmachtendorf-Mitte jeweils von 9 Uhr bis 12 Uhr im Einsatz ist, können die Wertmarken gekauft werden.
Das SozialTicket ist persönlich und nicht übertragbar. Anspruchsberechtigt sind unter anderem:
Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II),
Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII),
Empfänger von Wohngeld,
Leistungsberechtigte nach SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe)
Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Anspruchsberechtigte sollten sich möglichst kurzfristig bei der für Sie zuständigen Stelle melden, um den sogenannten Berechtigtenausweis zu erhalten. Bitte den Personalausweis und Unterlagen zum Nachweis der Anspruchsberechtigung mitbringen!
Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben die Möglichkeit die Berechtigungsausweise schriftlich (formlos), telefonisch über das Service-Center, Tel. 0208 8506855, durch persönliche Vorsprache oder per E-Mail an Jobcenter-Oberhausen@jobcenter-ge.de unter Angabe der Kundennummer anzufordern.
Leistungsberechtigte nach dem SGB II, die an einer Maßnahme oder Arbeitsgelegenheit (sogenannter 1-Euro-Job) teilnehmen, erhalten ihren Berechtigungsausweis über ihren Maßnahmeträger. Die Gültigkeit des SozialTickets ist abhängig vom Bewilligungsabschnitt des Leistungsberechtigten und muss für jeden Weiterbewilligungsabschnitt neu beantragt werden.
Für die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung (SGB XII) sind die beiden Regionalteams des Sozialamtes zuständig (Rathaus Sterkrade – Steinbrinkstraße 188 oder Danziger Straße 11-13) und der Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen (Elly-Heuss-Knapp-Straße 1, Zimmer 307 oder 310) zuständig.
Die Empfänger von Wohngeld melden sich bitte bei der Wohngeldstelle im Technischen Rathaus (Zimmer B 102 bis 116) und Leistungsberechtigte nach SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe) beim zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes im Concordiahaus (Zimmer 7 bis 12 und 16 bis 17).
Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der Fachbereich 3-2-50 / Wirtschaftliche Hilfen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz im Rathaus Osterfeld, Bottroper Straße 183, (Zimmer 55, 57 und 58) zuständig.
Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz wenden sich bitte an den Fachbereich 3-2-20/ Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen, Elly-Heuss-Knapp-Straße 1, Zimmer 305 oder 312.
Autor:Klaus Bednarz aus Dinslaken |
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