– CETA – der Handelsrechtliche Teil
Trotz tropischer Temperaturen wollten 30 Gäste nicht nur aus Oberhausen von Jens Geier, Mitglied des Europaparlamentes (MdEP), seine Sicht auf die Freihandelsverträge kennen lernen.
Im Referat zeigte er auf, dass das europäische Parlament allein für den Handelsbereich zuständig und abstimmungsberechtigt ist. Andere Teile in den Verträgen, wie Urheber- Markenrecht etc. obliegen den nationalen Parlamenten der 27 (28) Länder.
In der anschließenden regen Diskussion konnten ungenaue Formulierungen im Referat angesprochen und klar gestellt werden.
Die Irritationen durch fehlende oder unpräzise Kommunikation über die mögliche vorläufige Inkraftsetzung durch den Kommissionspräsidenten Junker oder die zuständige Handelskommissarin Malmström sieht Jens Geier nicht. Er beruft sich auf die offizielle Stellungnahme:
Sobald der Rat grünes Licht gibt und die Zustimmung des Europäischen Parlaments vorliegt, wird das Abkommen mit dem handelsrechtlichen Teil angewandt werden können.
Wer dem Link folgt und liest, findet "das Abkommen vorläufig angewandt werden können", dies wurde intensiv angesprochen und die Antwort:
"Sollte sich Junker oder Malmström nicht an die Vorgaben halten, werden auch die konservativen EU-Parlamentarier mit den Sozialisten und Grünen stimmen und CETA scheitern lassen." Es kann spannend werden.
Die Demonstrationen am 17. September in den Großstädten, wie auch in Köln, könnten dem Wirtschaftsminister für sein Abstimmungsverhalten im Europäischen Rat helfen.
Die Veranstaltung der AG 60 plus war für die Teilnehmer ein Gewinn.
Interessierte sollten sich den 1.10. im AWO-Altenclub Buschhausen vormerken.
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Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
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