BUND Oberhausen
Bürgerbeteiligung bei Großprojekten darf nicht ausgehebelt werden

Der vom Bundeskabinett verabschiedete ‘Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetze im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG)‘ sieht vor, dass bestimmte Großprojekte künftig vom Bundestag per Gesetz erlassen werden können. Zu den dafür in Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Projekten gehören der Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hannover nach Bielefeld, der Ausbau der Eisenbahnstrecke von der deutsch-niederländischen Grenze über Kaldenkirchen, Viersen und Rheydt nach Odenkirchen sowie der Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals. Im Gespräch ist auch, diese Liste um die Errichtung der Höchstspannungsleitung Emden Ost bis Osterath zu ergänzen.
Der Gesetzentwurf will für diese Projekte und ihre Planfeststellungsverfahren die rechtlichen Grundlagen schaffen, um Baurecht per Bundesgesetz statt durch Verwaltungsakt schaffen zu können. Neben den anerkannten Umweltverbänden würden damit auch betroffene Dritte empfindlich in ihrem Rechtsschutz beschnitten. Die Bundestagsabgeordneten müssten dann überprüfen, ob die komplexen Planungsentwürfe korrekt sind - statt wie vom Grundgesetz vorgesehen die Fachbehörden. Da es ein Gesetz ist, könnten etwaige Fehler nicht mehr von den Fachgerichten überprüft und korrigiert werden.
Zeitverzögerungen bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten entstünden aktuell vor allem durch ganz grundsätzliche Fehler, beispielsweise bei der Antwort auf die Frage: „Braucht es den geplanten, zusätzlichen Verkehrsweg für ein zukunftsfähiges Verkehrsnetz wirklich?“, durch fehlendes Personal in den Behörden, falsche oder veraltete Datenerhebungen und unzureichende oder zu späte Beteiligung der Bürger*innen vor Ort sowie der anerkannten Naturschutzverbände.
Ziel einer Planungsbeschleunigung müsse es sein, eine zukunftsweisende Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung verkehrlicher Alternativen (inklusive Nullvariante) und eine rechtssichere Umsetzung der Standards des deutschen und europäischen Umweltrechts (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie) zu gewährleisten. Mit einer gut durchdachten Planung und einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aller relevanten Akteure können Klagegründe im Vorfeld berücksichtigt und somit Verzögerungen minimiert werden.
Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert die Bundestagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen auf, den Vorstoß der Bundesregierung zur Aushöhlung der Bürgerbeteiligung bei bestimmten Großprojekten abzulehnen. Der BUND Oberhausen hat die hiesigen Abgeordneten in einem Brief über diese Problematik und die Haltung des BUND NRW informiert.

Autor:

Cornelia Schiemanowski aus Oberhausen

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