Radfahrstreifen auf der Teutoburger Straße
BOB sorgt für sichere Markierung

„Nach wochenlanger Diskussion konnte am letzten Donnerstag die Verwaltung endlich davon überzeugt werden, auf der Teutoburger Straße einen regelkonformen Radfahrstreifen umzusetzen - wie BOB ihn seit Anfang November gefordert hatte,“ freut sich BOB-Bezirksvertreter Karl-Heinz Mellis.

„Plötzlich ist auch halbseitiges Hochbordparken möglich, welches bis vor kurzem nach Darstellung der Verwaltung noch unzulässig war. Der dadurch breitere Verkehrsraum reicht nun aus, um zwischen dem Radfahrstreifen und dem Längsparkstreifen einen Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m Breite zu markieren. Dieser Sicherheitstrennstreifen ist notwendig, um Unfälle wegen plötzlich geöffneter Autotüren, den sogenannten „dooring- Unfällen“, zu vermeiden,“ ergänzt BOB – Bezirksvertreter Georg Gördes.

„Durch das halbseitige Hochbordparken und des dadurch möglichen Sicherheitstrennstreifens wird nicht nur das Radfahren sicherer, es können auch alle bisherigen Parkmöglichkeiten erhalten bleiben. Das war uns insbesondere für die inhabergeführten Fachgeschäfte besonders wichtig. Also eine win-win Situation für Rad- und Autofahrer,“ sind sich beide BOB-Politiker einig.

Noch vor zwei Wochen wurde in der Bezirksvertretung Osterfeld dem BOB - Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage einstimmig zugestimmt. Demnach sollte über die Fortführung der Markierungsarbeiten erst beschlossen werden, wenn einige Gutachterlichen Stellungnahmen – z.B. auch über die Zulässigkeit des halbseitigen Hochbordparkens – vorliegen.

In der Ratssitzung am Montag wurde dieser Beschluss wieder aufgehoben. Die beschlossenen Gutachterlichen Stellungnahmen sollen erst im Nachhinein eingeholt werden. Seitens der Verwaltung wurde zugesagt, dass wenn die Gutachterlichen Stellungnahmen Empfehlungen für mögliche Umbaumaßnahmen enthalten, diese auch sukzessive umgesetzt werden.

Begründung: Da der fehlerhafte Zwischenzustand eine Gefahrenlage darstellt, soll aus Gründen der Verkehrssicherheit der Rat von seinem Rückholrecht Gebrauch machen und auch ohne die Gutachterlichen Stellungnahmen die Markierung des Sicherheitstrennstreifens beschließen.

„Die plötzliche Eile ist nicht nachvollziehbar. Noch am 30. November 2019 war die Verkehrsdezernentin Frau Lauxen auf einem großen Foto in Begleitung der Herren Dr. Marißen und Schmidt vom ADFC in der WAZ abgebildet, wie sie dem angeblich vorbildlichen Radweg entlangradeln. Schon vier Wochen später stellt sich der gleiche Radweg nun als Gefahrenlage dar. So viel zur Fachkenntnis der Beteiligten,“ wundert sich BOB-Mann Georg Gördes.

„Der ADFC Oberhausen/Mülheim hat bisher alle von der Verwaltung vorgestellten Planungsvarianten - auch ohne die erforderlichen Sicherheitstrennstreifen – als Verbesserung kommentiert und der Ausführung bedingungslos zugestimmt. Er stellt sich damit gegen die Forderung des ADFC-Bundesverbands, der 0,75 m breite Sicherheitstrennstreifen für unerlässlich hält. Im Übrigen hatte BOB den ADFC Oberhausen/Mülheim durch E-Mail vom 06. und 11. November 2019 um Stellungnahme und um Austausch in der Sache gebeten, ohne bisher eine Antwort zu erhalten,“ erläutert BOB-Ratsherr Karl-Heinz Mellis.

Autor:

Peter Bruckhoff aus Oberhausen

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