BUND Oberhausen:
Biozid „Neem Protect“ gegen Eichenprozessionsspinner ist nicht harmlos und tötet auch andere Insektenarten

Da der Eichenprozessionsspinner sich in der Folge der Klimaerwärmung immer mehr in Mitteleuropa ausbreitet und seine natürlichen Feinde, wie Fledermäuse und einige Singvogelarten, in ihren Beständen rückläufig sind, kommt es zum Auftreten von großen Populationen.
Um die Gesundheitsgefährdung für die Oberhausener Bevölkerung durch die allergieauslösenden Brennhaare der Raupen zu reduzieren, wird nun im Auftrag der Stadt das Biozid „Neem Protect“ gegen die Falter eingesetzt.

In dem WAZ-Artikel vom 27. April 2019 „Kampf gegen Eichenprozessionsspinner beginnt in Oberhausen“ wird diese Maßnahme als ungefährlich für Menschen und alle anderen Lebewesen dargestellt – der Giftstoff sei „auf den Eichenprozessionsspinner geeicht“ wird ein Mitarbeiter der beauftragten Firma, die das Gift versprüht, zitiert. Das ist leider nicht so. Das Biozid Neem Protect wirkt auf die Entwicklung der Insekten ein. Diese abtötende Wirkung konnte laut dem Sicherheitsdatenblatt des Biozids bei Schwebfliegen, Siebenpunkt-Marienkäfern und Florfliegen nachgewiesen werden. Darüber hinaus konnte die Schädigung von Forellen nachgewiesen werden. Auch für den Menschen können schädliche Wirkungen ausgehen, z.B. können allergische Reaktionen auftreten.

Nicht ohne Grund also wurde deshalb im Beschluss des Umweltausschusses das Folgende formuliert:

„In Absprache mit dem Oberhausener Gebäudemanagement GmbH wird sichergestellt, dass
a) die Anwendung des Biozids nur dann stattfindet, wenn die Witterungsbedingungen erneut eine Massenvermehrung des Eichenprozessionsspinners begünstigen;
b) das Biozid nicht innerhalb von Naturschutzgebieten, Wasserschutzgebieten oder in der Nähe von Gewässern eingesetzt wird;
c) vor dem Einsatz des Biozids ein Monitoring der zu behandelnden Eichen vorzunehmen und ein Schädlingsbesatz festzustellen ist;
d) von den im Jahr 2018 befallenen Bäumen nur diese mit „Neem Protect“ behandelt werden, die in stark befallenen Bereichen und an sensible Standorten mit einer hohen Besucherfrequenz, z.B. Straßen, Parkanlagen, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Sportanlagen und Hauptwaldwegen, stehen;
e) die Anwendung gemäß den Bestimmungen des Sicherheitsdatenblattes erfolgt und durch eine Fachfirma ausgeführt wird;
 f) die Bevölkerung vorab durch eine Pressemitteilung informiert wird. Geeignete Schutzmaßnahmen, z.B. das Absperren/Kenntlichmachen der behandelten Flächen, ergriffen  werden."

Im Naturschutzbeirat wurde weiterhin eine genaue Dokumentation der gesamten Maßnahme und Berichterstattung über Verlauf und Auswirkungen eingefordert.

Der BUND Oberhausen fordert die Stadt Oberhausen auf, für korrekte Information der Bevölkerung und Umsetzung der Maßnahme entsprechend des Verwaltungsbeschlusses Sorge zu tragen.

Autor:

Cornelia Schiemanowski aus Oberhausen

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