Beschwerden mehr als verdoppelt

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2015 haben sich Betreuer oder Angehörige von Pflegebedürftigen in 13 Fällen an die kommunale Aufsicht gewandt. In 29 Fällen haben sich Betroffene in 2016 zu dem Schritt einer Anzeige durchgerungen.

Dem Seniorenbeirat wird am 23.03.17, um 15:00 Uhr, im Raum 170 des Rathauses, der alle zwei Jahre vorgeschriebene Bericht (M/16/2372-01) nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), früher Heimgesetz, in öffentlicher Sitzung zur Kenntnis gegeben.

Gespannt darf man auf die Verständnis-fragen und die notwendige Diskussion der Ausschussmitglieder sein.

Trotz Personalverstärkung ist die Anzahl der überprüften Einrichtungen gesunken. Positiv vermerkt der Bericht einen Anstieg von Gebühren. Unklar bleibt, ob Angehörige und Betreuer zur Zahlung aufgefordert wurden. Der Bericht bleibt sehr unpräzise, wenn es auf Seite 11 der Vorlage heißt: „Die Hälfte der Beschwerden konnte durch die anschließende Anlass bezogene Prüfung bzw. in weiten Teilen nicht bestätigt werden“. Betroffen waren 11 von 33 Einrichtungen, damit jede dritte Einrichtung. Interessant wäre eine Differenzierung der Kritik behafteten Einrichtungen nach Verbandszugehörigkeit, unterteilt nach freigemeinnützige, kommunal oder privat. So könnten sich Qualitätsmerkmale für potentielle Bewerber und ein Ansporn für die Einrichtungsträger ergeben. Dieser Ansatz wird nicht gewählt.

Angehörige und Betreuer werden indirekt als Störer und Querulanten gebrandmarkt oder soll auf etwas anderes unausgesprochen hingewiesen werden? Der Bericht zeigt auf, dass 75% der Beratungen auf die Anbieter, nur 25% auf die Angehörigen/Betreuer entfielen. Ungenannt bleibt eine Beratung oder Schulung des Heimbeirates/Vertrauensperson. Von der Stärkung der Mitwirkung der vorgenannten Gruppe oder gar der Mitwirkung durch Mitglieder des Senioren- beirates findet sich im Bericht kein Hinweis oder Verweis. Dem Heimbeirat steht ein Beratungsrecht auf Kosten der Einrichtung gesetzlich zu. Eine anerkannte und vom Bund unterstützte Beratung leistet die BIVA auch für Angehörige.

Alle reden von der älterwerdenden Gesellschaft. Keiner will ins Pflegeheim, weil Einrichtungen pauschal kritisiert worden sind und werden. Diese Angst hat sich die Politik zum Nutzen gemacht. Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI), von Norbert Blüm nach 20jähriger Diskussion, 1995 in Kraft gesetzt, beinhaltet bereits ambulant vor stationär. Seit 2017 wird mit 20% Minderleistung bestraft, wer ohne behördlichen Bescheid eine stationäre Einrichtung für sich selbstständig auswählt.

Der Bericht wird am 27.03.17, 15:00 Uhr vom Rat der Stadt behandelt. Gespannt sollten Bürger verfolgen, welche Forderungen und Konsequenzen für das zukünftige Verwaltungshandeln beschlossen oder nicht beschlossen werden. Die Vorlage schweigt sich aus. Nicht bekannt ist, ob der Sozialausschuss, der vor dem Seniorenbeirat in Kenntnis gesetzt wurde, sich inhaltlich mit dem Bericht auseinandergesetzt hat, wäre aber eine notwendige Information für den Unterausschuss.

Die Altenhilfe ist für die Kommune noch keine Pflichtaufgabe, die Bürger sind direkt gefordert.

Wichtig ist es Missstände aufzuzeigen; nur so kann eine notwendige Qualität eingefordert werden.

Nur nichts hören, lass mich in Ruhe.
Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

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