Bildung
Anmeldung der Schulneulinge für die Grundschulen
Ende September 2024 ist es soweit: Vom 23. September 2024 bis zum 27. September 2024 sind die Erziehungsberechtigten aufgefordert, ihre im nächsten Jahr schulpflichtig werdenden Kinder anzumelden (gemäß § 35 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 5. April 2011). Voraussetzung hierfür ist, dass man seinen dauerhaften Wohnsitz in Oberhausen hat, das Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 geboren wurde und es somit am 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet hat. Kinder, die nach dem 1. Oktober 2019 geboren wurden, erhalten auf Antrag gegebenenfalls ebenso die Möglichkeit zur Anmeldung. Ein Informationsschreiben über die Anmeldezeiten wurde den Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder bereits Ende August 2024 übersandt. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an allen Oberhausener Grundschulen angemeldet werden. Über den Förderort wird in einem separaten Verfahren (AO-SF) entschieden.
Die genauen Anmeldezeiten an allen Oberhausener Grundschulen: von Montag, 23. September 2024, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr bis Freitag, 27. September 2024, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.
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