Stadt weist auf verschiedene Vorschriften hin
Regeln für das Abbrennen von Osterfeuern

Foto: Symbolbild

Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien grundsätzlich untersagt ist. Einzige Ausnahme stellen die Osterfeuer und so genannte Brauchtumsfeuer dar. Diese müssen allerdings im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein und beim Bereich für öffentliche Ordnung angezeigt werden.

Folgende Regeln sind dabei zu beachten: Für das Abbrennen dürfen nur trockenes und naturbelassenes Holz, Rinde, Reisig oder Zapfen verwendet werden;
das Feuer darf nicht zur Abfallbeseitigung verwendet werden. Zum Anzünden dürfen keine Mineralöle oder mineralölhaltige Stoffe verwendet werden; das Feuer ist von mindestens einer volljährigen Person zu beaufsichtigen. Sobald eine Gefahr oder eine erhebliche Belästigung für Personen oder die Umgebung entsteht, ist das Feuer zu löschen und Verbrennungsrückstände müssen beseitigt werden. Die jeweils aktuellen Vorgaben der Coronaschutzverordnung sind zu beachten.
Wenn das Holz bereits über einen längeren Zeitraum aufgeschichtet ist, sollte kurz vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden. Denn gerade diese Holzhaufen werden von Igeln und anderen Tieren gerne als Unterschlupf genutzt und wären sonst eine tödliche Falle. Darauf weist die Stadt ausdrücklich hin. Nähere Infos gibt's bei Anke Helbing per E-Mail an anke.helbing@oberhausen.de oder unter Tel. 8252500.

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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