Oberhausen zählt alle Hunde
Vom 29. März bis zum 14. Juli wird in allen Oberhausener Haushalten eine so genannte Hundebestandsaufnahme durchgeführt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind den Mitarbeitern der beauftragten Firma die Daten des Steueramtes nicht bekannt, sodass dann auch Hunde erfasst werden, die bereits angemeldet sind. Vor Beginn der Befragung müssen sich die Mitarbeiter durch eine von der Stadt ausgestellten Legitimation mit Lichtbild ausweisen und auf die Freiwilligkeit der Angaben aufmerksam machen. Die Wohnungen dürfen dabei nicht betreten werden. Außerdem dürfen nur Personen befragt werden, die volljährig sind und zum Haushalt gehören.
Falls ein Hund nicht angemeldet wurde, kann die Hundesteuer für bis zu vier Jahre rückwirkend festgesetzt werden. Die unterlassene Anmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Außendienstmitarbeiter sind während der „Hundezählung“ jedoch nicht berechtigt, eine fällige Hundesteuer oder Bußgelder zu kassieren.
Formulare zur Anmeldung eines Hundes gibt’s auf der Homepage der Stadt unter www.oberhausen.de/downloads/Hund_AnmeldHundesteuer.pdf, können aber auch beim Fachbereich „Steuern“ im Rathaus, Tel. 825-2563, angefordert werden.
Die Hundesteuersätze betragen zur Zeit pro Jahr 156 Euro für einen Hund, je 216 Euro bei zwei Hunden und jeweils 252 Euro bei drei oder mehr Hunde
Autor:Klaus Bednarz aus Dinslaken |
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