Polizei kennt auch die Schleichwege

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Gerade in der 5. Jahreszeit wird die Oberhausener Polizei auch verstärkt Alkoholkontrollen durchführen. Wer sich zwischen „Altweiber” und „Aschermittwoch” berauscht ans Steuer setzt, muss in ganz Oberhausen damit rechnen, erwischt zu werden. Die Polizei kennt auch die so genannten Schleichwege.

Jeder „Jeck” weiß eigentlich, dass er sich und andere gefährdet, wenn er unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug lenkt. Die Polizei rät deshalb rechtzeitig den Heimweg zu planen und daran zu denken, dass der Restalkohol auch nach ein paar Stunden Schlaf noch nicht vollständig abgebaut ist.
Bereits ab 0,3 Promille ist die Sehleistung, Konzentration und Wahrnehmungsfähigkeit vermindert, die Reaktionsfähigkeit lässt ab 0,5 Promille deutlich nach und ab 1,1 Promille beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit, womit das Unfallrisiko gegenüber dem nüchternen Fahrer mindestens sechs mal so hoch ist.
Für Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden und für alle anderen Fahrer bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt absolutes Alkoholverbot. Ansonsten droht ein Bußgeld ab 250 Euro und eine Verlängerung der Probezeit.

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

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