Zivilcourage
Zeugen stoppen renitenten Autoaufbrecher
Seinen Augen traute ein 61-jähriger Bochumer kaum, als er Freitagnacht (7.10.), zusammen mit seiner Frau, zu seinem geparkten Jeep zurückkam. Den Wagen hatte das Pärchen etwa eine Stunde zuvor unbeschädigt und ordnungsgemäß verschlossen in einem Parkhaus an der Helmholtz-/Paul-Reusch-Straße abgestellt.
Jetzt (21:25 Uhr) saß plötzlich ein Einbrecher auf der Rückbank und durchsuchte den Laderaum des SUV. Der Jeep-Eigentümer forderte den Kriminellen lautstark auf herauszukommen. Jetzt sah er auch, dass eine Scheibe eingeschlagen war.
Der Kriminelle dachte aber nicht daran, seinen Platz freiwillig zu räumen. Durch die bereits von ihm eingeschlagene Scheibe versuchte er den rechtmäßigen Besitzer zu schlagen.
Als der Täter schließlich herausgeklettert war, setzte er sich massiv gegen den couragierten Bochumer zur Wehr, der ihn festnehmen und der Polizei übergeben wollte, die mittlerweile von seiner Frau alarmiert worden war.
Noch bevor der erste Streifenwagen eingetroffen war, hatte der 23-jährige Mitarbeiter eines nahegelegenen Hotels sofort gehandelt, als ein Gast ihm von dem Autoaufbrecher erzählt hatte. Schnell war er dem mittlerweile durch die „Kampfhandlungen“ leicht verletzten Bochumer zur Hilfe gekommen und den renitenten Angreifer konsequent überwältigt und „gesichert“.
Die kurz darauf eingetroffenen Polizisten legten dem noch immer aggressiven Kriminellen Handschellen an und transportierten ihn zur Wache.
Im Parkhaus fanden die Polizisten zwei weitere Autos, deren Scheiben ebenfalls eingeschlagen worden waren und deren Innenräume wohl auch durchwühlt wurden.
Der bis zum jetzigen Zeitpunkt noch immer unbekannte Täter, der Tierabwehrspray und Messer bei seinen Taten griffbereit mitgeführt hatte, weigerte sich seine Identität preiszugeben.
Seine Durchsuchung förderte neben den „Waffen“ aber auch Diebesgut zu Tage, das eindeutig aus den aufgebrochenen Fahrzeugen stammte.
Polizisten identifizierten ihn eindeutig anhand bereits von ihm vorhandener Lichtbilder. Diese waren anlässlich seiner zahlreichen vorherigen Begegnungen mit der Polizei, die im Zusammenhang mit der Begehung von Drogen- und Eigentumsdelikten erforderlich geworden waren, gefertigt worden.
Auch diese Vorgeschichte, im Zusammenhang mit den erneut gegen den 26-jährigen Algerier erhobenen Vorwürfe, einer bereits bestehenden staatsanwaltschaftlich veranlassten Fahndung und dem Fehlen einer festen Wohnanschrift veranlassten noch am Wochenende einen Haftrichter dazu, einen U-Haftbefehl gegen ihn zu erlassen.
Jetzt sitzt der Straftäter in einer Gefängniszelle.
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