Viel los auf Oberhausens Straßen
Die Kolleginnen und Kollegen vom Verkehrsdienst sind manchmal selbst überrascht, wer sich so auf den Straßen tummelt. So auch bei einem Gespann auf der Essener Straße, das bereits äußerlich deutliche Anzeichen einer Überladung aufwies und den Beamten auffiel. Der Fahrzeugführer hatte den Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 Kilogramm mit Baustoffen in 30- und 25-Kilogramm Gebinden beladen, dabei jedoch das Gesamtgewicht außer Acht gelassen. Nach amtlicher Wägung stand ein Gesamtgewicht von 1.600 Kilogramm auf dem Wiegeschein. Das zulässige Gesamtgewicht wurde also um 850 Kilogramm, sprich 113 Prozent, überschritten. Bei fahrlässiger Begehung ist dafür ein Bußgeld von 235 Euro und einem Punkt vorgesehen.
In diesem Fall hätte der Betroffene durch einfaches Nachzählen der einzelnen Gebinde das Gesamtgewicht bestimmen können. Zudem waren äußere Anzeichen für eine Überladung vorhanden, so dass bei einer vorsätzlicher Begehung der Bußgeldsatz sogar doppelt so hoch ausfallen könnte.
Ein weiterer Verkehrsteilnehmer wurde in Oberhausen Sterkrade angehalten. Dem Beamten fiel trotz angelegtem Mund-Nasen-Schutz sofort der deutliche Marihuana Geruch aus dem Fahrzeuginnenraum auf. Auf einen Drogenvortest verzichtete der Betroffene, da dieser nach eigenem Bekunden sowieso positiv ausfallen würde. So wurde auf der Wache direkt eine Blutprobe zur Beweissicherung entnommen.
Im Fahrzeug konnten in einem mitgeführten Rucksack, der nicht dem Beschuldigten zuzuordnen war, Konsumentenutensilien und Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden. Gegen die Eigentümerin des Rucksacks wurde gesondert eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt.
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