Missbrauch von Notrufeinrichtungen
Vatertag endet früh im Polizeigewahrsam
Polizisten werden auch in Oberhausen immer wieder mit Sachverhalten konfrontiert, bei denen sich die Suche nach einem Motiv der Tatverdächtigen als schier unlösbare Aufgabe darstellt. Warum sollte z.B. jemand Polizisten durch einen fingierten Notruf auf sich aufmerksam machen, wenn derjenige gegen die aktuelle Ausgangssperre verstößt und illegale Betäubungsmittel dabei hat?
Genau das versuchen die Ermittler gerade im Fall eines tatverdächtigen Mannes (23) aus Georgien zu ergründen, der in der Vatertags-Nacht (13.5.) aus einer Telefonzelle einen Notruf abgesetzt haben soll, in dem er angeblich eine Messerstecherei am Uhlandplatz beobachtet haben wollte.
Mehrere Streifenwagenbesatzungen eilten sofort zum angeblichen Tatort, an dem sie aber weder die beschriebene Straftat, noch irgendwelche Hinweise darauf, geschweige denn mögliche Beteiligte finden konnten.
Dafür trafen sie aber zwei Männer auf der Brücktorstraße an, die sie auch wegen der aktuellen Ausgangssperre kontrollieren wollten. Die Männer hatten aber offensichtlich andere Pläne und verschwanden in einem Wohnhaus.
Im Treppenhaus trafen die Polizisten dann auch einen der beiden Männer, den 23-Jährigen. Er weigerte sich vehement gegen eine Personalienfeststellung und filmte stattdessen die Polizisten mit seinem Mobiltelefon.
Als ein anderes Polizeiteam auch den zweiten Mann, einen 22-jährigen Deutschen, kontrollierte, wurde der Georgier zusehends aggressiver und drohte die Polizisten anzugreifen.Zu seiner eigenen und der Sicherheit aller Anwesenden, fesselten die Polizisten den Aggressor und transportierten ihn zur Polizeiwache. Bei seiner Durchsuchung fanden sie bei ihm illegale Betäubungsmittel.
Seine Stimmfarbe, Intonation und akzentuierte Sprechweise erhärteten den Verdacht, dass er den Notruf mit der angeblichen Messerstecherei abgesetzt hatte. Warum er die Ausgangssperre nicht beachtet hatte, begründete er nicht. Dafür behauptete er, jederzeit das Recht zu haben, Polizisten zu filmen.
Nachdem er einen Alco-Test (über 1,4 Promille) absolviert hatte und die Polizisten zur Beweissicherung sein Handy sichergestellt hatten, entließen sie den Mann mit der Aufforderung, sich auf direktem Wege nachhause zu begeben und dort bis zum Ende der Ausgangssperre zu bleiben.
Der Mann verließ kurz die Wache, kehrte aber schon bald zurück und forderte die Herausgabe seines Smartphones. Da er trotz mehrerer ausgesprochenen Platzverweise immer wieder auf der Wache erschien und lautstark randalierte, endete die Nacht für ihn im Polizeigewahrsam.
Für die offensichtlichen Verstöße gegen Ausgangssperre, Besitz von illegalen Betäubungsmitteln und Verletzung der Persönlichkeitsrechte muss er sich jetzt verantworten. Ob sich der Tatverdacht wegen des Missbrauchs von Notrufeinrichtungen bestätigt, prüfen jetzt die Ermittler der Kriminalpolizei.
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