Polizeibericht
Unter Drogen- und Alkoholeinfluss gefahren
Verkehrssünder und Straftäter, die unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum führen, bedeuten immer auch eine Gefahr für die Gesundheit und das Eigentum derjenigen, die sich an Verkehrsregeln und Gesetze halten. In den vergangenen 24 Stunden haben Polizisten in Oberhausen genau hingesehen und zahlreiche „Unverbesserliche“ wortwörtlich aus dem Verkehr gezogen.
Am Dienstagabend (29.3.) kontrollierten sie einen 20-jährigen Kleinkraftrad-Fahrer (deutsch), der ihnen auf der Osterfelder Straße aufgefallen war. Der Oberhausener war bereits mehrfach im Zusammenhang mit der Begehung von Drogendelikten polizeilich in Erscheinung getreten und zeigte auch jetzt wieder Symptome, die auf einen Drogenkonsum hindeuteten. Ein Drogenvortest bestätigte den Verdacht.
Das Versicherungskennzeichen am Krad lag als gestohlen im Fahndungssystem ein. Ein gültiger Versicherungsschutz bestand für das Fahrzeug nicht.
Wenige Stunden später (22:00 Uhr) hielten Polizisten auf der Stöckmannstraße einen 36-jährigen Autofahrer (albanisch) an, der bei der Kontrolle ebenfalls Anzeichen von Drogenkonsum zeigte. Auch hier fiel der Drogentest positiv aus. Gegen den Touristen bestand zudem ein Einreise- und Aufenthaltsverbot in der Bundesrepublik Deutschland, weshalb er unter dem Verdacht der illegalen Einreise festgenommen und ins Polizeigewahrsam transportiert wurde.
Kurz nach Mitternacht (30.3.) überprüfte eine Streifenwagenbesatzung auf der Hermann-Albertz-Straße einen 42-jährigen Mülheimer (deutsch), der mit seinem Auto bei Rotlicht vor einer Ampel gehalten hatte.
Aus dem Fahrzeug drang deutlicher Marihuana-Geruch und der Fahrer zeigte deutliche Anzeichen, dass er Drogen konsumiert hatte. Auch sein Drogentest verlief positiv.
Auf der Mülheimer Straße war dann gegen 03:10 Uhr auch die Fahrt eines 51-jährigen E-Scooter-Fahrers (türkisch) zu Ende. Polizisten hatten ein Versicherungskennzeichen an dem augenscheinlich auch viel zu schnell fahrenden Scooter vermisst.
Der Fahrer, bei dem sofort seine glasigen Augen und der starke Alkoholgeruch in seiner Atemluft aufgefallen waren, wusste das angeblich nicht.
Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen auch sein Scooter zählte, sind von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen, wenn sie bauartbedingt nicht mehr als 20 km/h erreichen können.
Die Polizisten stellten den unversicherten E-Scooter sicher und überprüfen jetzt seine tatsächliche Höchstgeschwindigkeit. Da die vermutlich über 20 km/h liegen wird, hätte der Fahrer aber mindestens die Fahrerlaubnisklasse B benötigt. Sein Führerschein ist aber bereits vor einiger Zeit eingezogen worden.
Alle Verkehrsverstöße und Verkehrsstraftaten wurden zur Anzeige gebracht. Zur Beweissicherung wurden den Tatverdächtigen und Betroffenen Blutproben entnommen.
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