Alkohol am Steuer
Unfälle und Trunkenheitsfahrten zum Jahreswechsel
Alle Appelle, sich nach einer feuchtfröhlichen Silversterparty nicht als Steuer zu setzen, haben leider auch in diesem Jahr einige wenige Unvernünftige wieder ignoriert.
Nur wenige Stunden im neuen Jahr (1.1.) machte sich ein 25-jähriger Oberhausener (deutsch) gegen 03:50 Uhr mit seinem Opel auf den Weg durch Osterfeld. An der Kreuzung Bottroper-/ Rheinische Straße hatte er noch rechtzeitig bei Rotlicht angehalten. Als er bei grün aber an dem VW eines dort ordnungsgemäß auf der entgegengesetzten Linksabbiegerspur wartenden Oberhauseners vorbeifahren wollte, zog er plötzlich nach links und prallte gegen das Heck des stehenden VW. Der VW-Fahrer wurde bei dem Zusammenstoß, durch den am unfallverursachenden Opel sogar eine Achse brach, leicht verletzt.
Ein hinter dem Unfallverursacher fahrender Zeuge hatte den Vorfall genau beobachtet und informierte sofort Polizei und Rettungsdienst.
Als die schnell eingetroffenen Polizisten den unverletzt gebliebenen Opel-Fahrer zu dem Unfall befragten, bemerkten sie sofort seinen wankenden Gang und die lallende Aussprache. Außerdem roch seine Atemluft stark nach Alkohol. Nach einem Alco-Test, der einen Atemalkoholwert von über 1,4 Promille angezeigt hatte, wurden ihm auf der Polizeiwache Blutproben zur Beweissicherung entnommen.
Sein Führerschein wurde sichergestellt und sein Auto abgeschleppt.
Am folgenden Abend hatte ein Anwohner der Hochstraße gegen 22 Uhr einen lauten Knall gehört und daraufhin auf der Straße einen Kradfahrer liegen sehen. Sofort informierte er eine Polizeistreife, die schnell am Unfallort eintraf. Der 36-jährige Kradfahrer (deutsch) lag noch neben seinem Leichtkraftrad auf der Fahrbahn, konnte dann aber selbstständig und nur leicht verletzt wieder aufstehen.
Auch bei ihm bemerkten die Polizisten schnell einen starken Alkoholgeruch, einen wankenden Gang und eine lallende Aussprache. Er gab zu, vor Fahrantritt Alkohol konsumiert zu haben, was durch einen Alco-Test (über 1,7 Promille) bestätigt wurde.
Er war bei seiner Fahrt, vermutlich durch den Grad seiner Alkoholisierung bedingt, gegen einen geparkten Mercedes geprallt.
Nach der Versorgung seiner Wunden entnahm ihm ein Arzt auch gleich noch Blutproben zur Beweissicherung. Dass er auch nicht die notwendigen Erlaubnisse zum Führen des Leichkraftrades hatte, wird bei der Strafzumessung sicherlich eine Rolle spielen.
Noch im alten Jahr (31.12.) wunderten sich Zeugen an der Kreuzung zur Autobahnausfahrt „Oberhausen-Holten“ über einen 54-jährigen Oberhausener (deutsch), der trotz Grünlicht mit seinem Nissan immer langsamer wurde und fast anhielt, um dann, wiederum sehr langsam, in die Königstraße abzubiegen. Auch an der nächsten „grünen“ Ampel bremste er grundlos fast bis zum Stillstand ab.
Die Zeugen hatten mittlerweile eine Polizeistreife angefordert, nachdem der Oberhausener auch weiterhin sehr auffällig gefahren war und schließlich am Straßenrand der Goerdelerstraße gestoppt hatte. Dann muss ihn der Schlaf übermannt haben.
Er schlief auch noch tief und fest hinter dem Lenkrad sitzend, als die Polizisten eintrafen. Als sie ihn geweckt und zu seiner Fahrt befragt hatten, wusste er offensichtlich davon nichts mehr. Da bereits alle Indizien und die Zeugenschilderungen auf einen übermäßigen Alkoholkonsum des Nissan-Lenkers vor Fahrtantritt hindeuteten, brachte das Alco-Test-Ergebnis mit über 1,5 Promille dann auch noch die vorläufige Bestätigung. Das gerichtsverwertbare Ergebnis wird aber erst nach Auswertung der Blutprobe feststehen, die dem Oberhausener auf der Polizeiwache von einem Arzt entnommen worden war.
Seinen Führerschein hatten sie bei dieser Gelegenheit auch sichergestellt.
Fast zeitgleich hatte eine Polizeistreife auf der Friedrich-Karl-Straße einen unmittelbar vor ihnen fahrenden Ford-Fahrer kontrolliert, der ungebremst bei Rotlicht in die Marktstraße abgebogen war. Aufgrund einer Sprachbarriere konnten die Polizisten zunächst mit dem 33-jährigen Oberhausener (rumänisch) nur unzulänglich kommunizieren. Obwohl sie deutlichen Alkoholgeruch in seiner Atemluft wahrnahmen, stritt der Angehaltene wild gestikulierend ab, Alkohol getrunken zu haben und bedeutete stattdessen lachend, Marihuana konsumiert zu haben.
Da sowohl ein Alco-Test über 1,1 Promille ergeben hatte und deutlich erweiterte Pupillen sowie deutlich gerötete Bindehäute beider Augen, gepaart mit seinem ständigen Lachen und Grinsen auf Alkohol- und Drogenmissbrauch hindeuteten, wurden ihm auf der Polizeiwache zur Beweissicherung Blutproben entnommen. Hier stellte sich dann auch heraus, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besaß.
Den Ford stellten die Polizisten durch einen Abschleppunternehmer sicher und leiteten auch gleich ein Strafverfahren gegen die Halterin ein, weil sie die Fahrt des Oberhauseners zugelassen hatte.
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