Vorladung zur Polizei in Sterkrade
Trotz Fahrverbot zur Führerscheinbeschlagnahme gefahren
Die Ermittler vom Verkehrskommissariat luden gestern (19.12.) einen 74-jährigen Mazedonier zur Wache in Sterkrade vor. Sie hatten zur Begründung in ihre Vorladung geschrieben, dass sein Führerschein wegen eines seit dem 18.11. bestehenden Fahrverbots beschlagnahmt werden soll.
Pünktlich fuhr der Vorgeladene dann auch mit seinem Audi zur Polizeiwache, wo er unmittelbar vor dem Eingang auch einen Parkplatz fand. Unter den Augen eines Ermittler verschloss er den Wagen noch ordnungsgemäß und ging dann seelenruhig zu seinem Termin.
Als die Polizisten ihn auf das Fahrverbot ansprachen, bestritt er davon gewusst zu haben. Das geöffnete Schreiben über die Anordnung des Fahrverbotes hatte er aber zusammen mit der Vorladung nach Sterkrade dabei.
Jetzt müssen er und der Fahrzeughalter sich für das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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