Gewaltsamer Tod von Cindy Koch Thema bei "Aktenzeichen xy ungelöst"
Mord verjährt nie
Mord verjährt nie und aus diesem Grund lassen Polizei und Staatsanwaltschaft bei ungeklärten Kapitalverbrechen dieser Art auch nach langer Zeit nicht locker. Am Mittwoch, 14. Juli, unternimmt die ZDF-Fernsehsendung "Aktenzeichen xy ungelöst" ab 20.15 Uhr einen weiteren Versuch, den gewaltsamen Tod der Sterkraderin Cindy Koch aufzuklären.
Die damals 20-Jährige wurde am 10. August 1997 in ihrer Wohnung getötet, der Täter konnte bis heute nicht ermittelt werden.
Vor knapp 24 Jahren war die damals angehende Erzieherin und Mutter eines seinerzeit 18 Monate alten Jungen mit einer Freundin in der Nacht vom 9. auf den 10. August in verschiedenen Oberhausener Discos unterwegs. Sie besuchten die damaligen Diskotheken "FUN" und "LolliPop". Später machten die beiden Frauen sich noch auf den Weg zur Großraumdiscothek "Turbinenhalle", die sie nach kurzer Zeit wieder verließen und zurück zu den Discotheken "FUN" und "LolliPop" fuhren.
Nachdem sie ihre Freundin am Sonntagmorgen gegen 4.30 Uhr abgesetzt hatte, war Cindy Koch zunächst nach Hause gefahren. Dort hatte sie sich dann umgezogen, um kurz darauf nochmals alleine zur Turbinenhalle zu fahren.
Mutter konnte mutmaßlichen
Täter nicht erkennen
Gegen 7.10 Uhr wurde sie von ihrer im gleichen Haus in einer Wohnung im Erdgeschoss lebenden Mutter zuletzt gesehen. Da saß sie auf dem Beifahrersitz des von ihr genutzten Autos, ein schwarzer Renault R5 mit dem Kennzeichen OB - EL 832. Der Renault wurde von einem Mann gefahren und vor ihrem Haus geparkt. Den Fahrer konnte Cindys Mutter nicht erkennen, sie hörte, wie der mutmaßliche Täter und ihre Tochter in die Wohnung im ersten Stock gingen. Am Abend dieses Tages fand sie Cindy, sie war erstochen und vorher außerdem geschlagen worden.
Die damals gesicherten Spuren des Täters geben heute deutlich mehr Informationen als noch 1997 her. So liegen jetzt nach der Untersuchung eines Speziallabors der Rechtsmedizin in München genauere Erkenntnisse über die DNA vor. Haar- und Augenfarbe des Unbekannten sind nun bekannt. Ein Abgleich mit den polizeilichen Datenbanken brachte bislang keinen Treffer.
Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Duisburg eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgelobt.
Autor:Marc Keiterling aus Essen |
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