Bitte nicht vergessen!
Maskenpflicht auch auf dem Markt im Freien!
Zugegeben – gerade bei den heißen Temperaturen, fällt es schwer, die Maske auch draußen aufzusetzen. Doch die Gefahr ist noch immer nicht gebannt und die Corona-Schutzverordnung weiterhin gültig. Bei den Fußstreifen ist den BD-Beamten vor allem auf dem Osterfelder Wochenmarkt aufgefallen, dass die Bürgerinnen und Bürger immer häufiger ohne Maske unterwegs sind. Dabei gilt: Auch auf den Wochenmärkten im Freien muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen sowie Abstand gehalten werden. Bitte achten Sie darauf!
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