Polizeibericht
Illegale Hanf-Produkte an Tankstelle gehandelt - Verfahren eingeleitet
Im vergangenen Monat warnten Polizei Essen und Polizei Oberhausen vor illegalen CBD-Produkten, die Verkäufer an unterschiedlichen Verkaufsstellen öffentlich anbieten.
Auch wenn diese Produkte nur einen vergleichsweise geringeren Rausch-Effekt erzeugen können, sind Verkauf und Erwerb und damit auch der Besitz dieser Cannabisprodukte nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) grundsätzlich strafbar.
Donnerstagnachmittag (20.5.) informierten besorgte Bürger die Polizei Oberhausen über verdächtige CBD-Produkte, die in einem Verkaufsaufsteller im Kassenbereich einer Tankstelle angeboten wurden.
Eine Streifenwagenbesatzung fand dort tatsächlich zahlreiche Produkte der Firma FRANKY’S FARM, die als „Hanfblütentee“ mit einem Wirkstoffgehalt von weniger als 0,2% THC zum Verkauf angeboten wurden. Selbst wenn der angebotene CBD Hanf teilweise den 0,2% THC Gehalt entgegen der Angaben übersteigen sollte, ist dieser Gehalt letztlich unerheblich. Denn durch den Verkauf von THC-haltigem und konsumfähigem Material, macht sich der Betreiber wegen Handel und der Käufer wegen Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar.
Oftmals verkaufen Großhändler diese Produkte an die Betreiber und erklären, dass das CBD Hanf in Deutschland aufgrund des geringen THC Gehaltes legal sei. Diesem Irrtum unterlag wohl auch der jetzt aufgefallene Tankstellenbetreiber, der die Waren wohl in gutem Glauben von seinem Großhändler angeboten bekommen hatte.
Mittlerweile hat er nicht nur an allen seinen Verkaufsstellen diese Produkte selbst "aus dem Verkehr gezogen", sondern auch noch Pächterkollegen und Bekannte auf dieses Verfahren hingewiesen, damit die illegalen Produkte auch dort aus den Regalen verschwinden.
Nach Rücksprache mit dem Rauschgiftkommissariat wurden der gesamte „Warenbestand“ von über 100 Produkten sichergestellt.
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