Polizei Oberhausen
Hartnäckige Ermittler überführen Internetbetrüger

„Es kann festgestellt werden, dass der Beschuldigte mit zunehmender Zeit seine Betrugshandlungen verfeinert und sein Entdeckungsrisiko minimiert hat.“ So beschrieb der Ermittler vom Oberhausener Betrugskommissariat die Taten eines 21-jährigen aus Oberhausen. Der Polizist war dem dringenden Tatverdacht nachgegangen, dass der Beschuldigte im vergangenen Jahr in einer Vielzahl von Fällen gewerbsmäßig und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Online-Händler um ihre Waren erleichtert hat, ohne jemals dafür bezahlt zu haben.

Der Tatverdächtige soll zwischen April und Dezember 2019 mit falschen Personalien bei zahlreichen Unternehmen Waren bestellt haben, die er sich dann an seine Wohnanschrift oder an Abholstationen liefern ließ. Zum Bestellen soll er den Namen eines Nachbarn oder komplett frei erfundene Personalien benutzt haben. Auch soll er sich gefälschte Ausweispapiere besorgt haben, mit denen er die Bestellungen an den Abholstationen vornahm. Später soll er selbst mehrfach ausländische Ausweisdokumente gefälscht und beim Abholen der Bestellungen eingesetzt haben.

Erst als ein Nachbar eine Lieferung mit seinem Namen im Hausflur entdeckt hatte, kamen die Ermittler dem Tatverdächtigen „auf die Schliche“. Eine von der Staatsanwaltschaft Duisburg bei einem Richter beantragte Wohnungsdurchsuchung brachte dann den Durchbruch. Die Ermittler stellten zahlreiche Beweismittel, Teile der Tatbeute sowie diverse Datenträger sicher. Die Auswertung der Beweismittel nahm dann zwar einige Zeit in Anspruch, förderte aber fast die vollständige „Bestellhistorie“ des tatverdächtigen Oberhauseners zutage.

In einer Vernehmung legte er bei dem hartnäckigen Ermittler ein umfassendes Geständnis ab.
Die vorliegenden Beweise deuten derzeit auf mindestens 20 Taten mit einer Gesamtschadensumme von über 7.000 Euro hin. Die Ermittler prüfen derzeit anhand der bei dem Oberhausener entdeckten Listen, die unzählige ausgespähte Personalien, E-Mail-Adressen samt der dazugehörigen Passwörter und Zahlungsdaten enthielten, ob der Beschuldigte möglicherweise weitere Taten begangen haben könnte.

Der Beschuldigte wird sich für seine Taten in einem Sammelverfahren verantworten müssen.

Autor:

Polizei Oberhausen aus Oberhausen

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