Polizei Oberhausen und kommunaler Ordnungsdienst kontrollieren
Glasverbotszone gilt am Karnevalssonntag
Am Sonntag werden wohl auch in diesem Jahr wieder bis zu 150.000 Besucher den Karnevalsumzug in der Oberhausener Innenstadt besuchen. In der Vergangenheit haben sich immer wieder Jugendliche und junge Erwachsene bereits mehrere Stunden vor Beginn des Karnevalsumzuges an der Strecke getroffen und oft ungehemmt massiv Alkohol – vorwiegend aus Glasflaschen – konsumiert. Viele der geleerten Flaschen wurden auf den Asphalt zerschlagen, andere Besucher und Besucherinnen wurden angepöbelt.
Sowohl von aggressiven Betrunkenen als auch von am Boden liegenden Flaschen und Scherben geht eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der friedlich feiernden Besucher, der eingesetzten Ordnungskräfte und unbeteiligter Dritter aus.
Gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW (OBG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV NRW Seite 528) wurde von der Stadt Oberhausen folgende Verfügung erlassen:
- Anlässlich des Karnevalsumzuges Alt-Oberhausen wird am 23.02.2020 für den unter Ziffer 2 genannten Bereich in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr das Mitführen und Verwenden von Glasbehältnissen außerhalb von geschlossenen Räumen untersagt
- Das Verbot gilt räumlich für folgenden Bereich:
Havensteinstraße zwischen Christian-Steger-Straße und Helmholtzstraße sowie Geibelstraße ab Einmündung Otto-Dibelius-Straße...
Polizisten werden auch in diesem Jahr wieder, gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst, an den Zugängen der Glasverbotszone kontrollieren.
Zeitgleich werden auch am Samstag und Sonntag wieder gemeinsame Streifen (Polizei, kommunaler Ordnungsdienstes und Jugendamt) gezielte Jugendschutzkontrollen durchführen.
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