Verkehrskontrollen in Oberhausen
Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis
Bei zahlreichen Verkehrskontrollen überprüften Oberhausener Streifenwagenbesatzungen Verkehrsteilnehmer auf ihre Fahrtüchtigkeit. Leider wurden sie dabei viel öfter "fündig" als erhofft.
Am frühen Sonntagmorgen (29.12.) war ein 44-jähriger Oberhausener mit seinem LKW Iveco auf der Bebelstraße unterwegs. Er hatte trotz Dunkelheit kein Licht eingeschaltet und machte auch sonst durch eine unsichere Fahrweise auf sich aufmerksam. Als Polizisten ihn stoppten, bemerkten sie sofort einen starken Alkoholgeruch in seiner Atemluft. Einen Wert von über einem Promille zeigte der Alco-Test an und bestätigte den Verdacht der Polizisten. Sie nahmen den Mann mit zur Blutprobenentnahme, stellten seinen Führerschein sicher und untersagten ihm mit sofortiger Wirkung das Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen im Straßenverkehr.
Sonntagnachmittag trafen Streifenwagenbesatzungen innerhalb weniger Minuten auf der Lenaustraße und Bebelstraße auf Autofahrer (28/29), die unter Drogeneinfluss gefahren waren. Beiden wurden Blutproben entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Samstagnachmittag (28.12.) überprüften Polizisten auf der Mülheimer Straße einen 30-jährigen Dacia-Fahrer. Der Mann konnte seinen Führerschein nicht vorzeigen. Eine Überprüfung zeigte dann, dass der Oberhausener gar keine Fahrerlaubnis besaß. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, nachdem die Polizisten ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet hatten.
Bereits in der Nacht zum Samstag hatten Polizisten auf der Westfälische Straße einen 48-jährigen Opel-Fahrer angehalten, bei dem ein Test den Konsum von Drogen angezeigt hatte. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
Am Freitagnachmittag (27.12.) kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung auf der Holtener Straße einen 32-jährigen VW-Fahrer. Nach der Überprüfung seiner Personalien war klar, dass der Oberhausener keine Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum besaß. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
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