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Ärger mit dem E-Scooter
In Oberhausen handelten sich gestern (11.1.) zwei Männer aus Eberswalde jede Menge Ärger wegen eines sogenannten Elektrokleinstfahrzeuges ein.
Eine Polizeistreife stoppte am Abend (19:50 Uhr) einen 24-jährigen Fahrer (syrisch), der mit einem umgangssprachlich als E-Scooter bezeichneten Elektrokleinstfahrzeug auf der Hermann-Albertz-Straße unterwegs gewesen war. Obwohl an dem Scooter ein Versicherungskennzeichen angebracht war, wurden die Polizisten schnell stutzig.
Auf der Trittfläche war zusätzlich ein Sitz angebracht worden und auf einem Sticker unter der Trittfläche wurde die maximale Höchstgeschwindigkeit mit 25 Km/h angegeben.
Damit Elektrokleinstfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können, dürfen sie aber bauartbeding nur bis max. 20 km/h erreichen können, müssen über eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis verfügen sowie eine gültige Versicherungsplakette führen.
Wegen der baulichen Veränderungen und der angegebenen maximal erreichbaren Höchstgeschwindigkeit erhärtete sich bei den Polizisten der Verdacht, dass
- Der E-Scooter keine Allgemeine Betriebserlaubnis haben könnte
- Die Haftpflichtversicherung unter Angabe falscher Informationen erlangt wurde
- Das Fahrzeug ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wurde
- Der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis (Klasse B) gefahren ist
Ob der 23-jährige Fahrzeughalter (syrisch), der ebenfalls in Eberswalde gemeldet ist, bei der Beantragung des Versicherungskennzeichens falsche Angaben gemacht hat, werden jetzt die Ermittler vom Verkehrskommissariat überprüfen.
Fahrer und Halter werden sich in einem Strafverfahren für die ihnen vorgeworfenen taten verantworten müssen. Für den Fahrer endete die Fahrt an Ort und Stelle. Die Polizisten stellten den Scooter sicher.
Welche Voraussetzungen für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum erfüllt werden müssen, beschreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf seiner Internetseite.
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