Fahren mit ungültigem Versicherungskennzeichen ist eine Straftat
Achtung! Versicherungskennzeichen sind abgelaufen – Neue Versicherungskennzeichen sind schwarz
Der Versicherungszeitraum für Fahrzeuge mit "kleinem
Versicherungskennzeichen" ist immer vom 01. März bis zum letzten Februartag des
folgenden Jahres gültig. Ab dem 01.03.2020 haben die gültigen aktuellen
Kennzeichen die Farbe schwarz. Wird kein aktuelles Kennzeichen erworben handelt
sich bei einem Verstoß nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine
Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Ein 30-jähriger Mann aus Oberhausen fuhr am 11.03.2020 gegen 18:00 Uhr mit
seinem Roller auf der Saarstraße. Eine Oberhausener Streife stellte fest, dass
an dem Roller noch ein grünes Versicherungskennzeichen (2019 bis Ende Februar
2020) angebracht war. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt, da kein
Versicherungsschutz besteht. Eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz wurde gefertigt.
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