Private Osterfeuer verboten

Kreis. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Osterfeuer ein Brauchtumsfeuer ist und somit der Brauchtumspflege unterliegt. Brauchtumsfeuer sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.
Private Osterfeuer sind nicht zulässig.
Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitte sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Das Verbrennen von beschichteten/behandeltem Holz und sonstigen Abfällen (zum Beispiel Altreifen) ist verboten.
Die Feuerstelle darf erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen können und dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.

Autor:

Lokalkompass Menden-Fröndenberg-Balve-Wickede aus Menden (Sauerland)

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