Stellungnahme zur Schulbuchbestellung
Die Stadt Lünen kürzt nicht bei Schulbuchbestellungen. Die SPD würde dem auch nicht zustimmen. Die Aussagen der Stadtschulpflegschaft sind falsch.
• Fast alle Schulen - bis auf das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - sind mit dem aktuellen Verfahren zur Schulbuchbestellung einverstanden. Die Schulen melden ihre Bestellungen der Schulverwaltung. Sie legen dafür gesetzlich vorgegebene Durchschnittsbeträge zugrunde. Für die Sekundarstufe I beträgt er 78 €. Ein Drittel davon zahlen die Eltern. Den Schulen steht die gesetzlich verbürgte Summe zur Verfügung. Die Rabattgewährung für die Stadt erfolgt erst nach der Schulbuchbestellung.
• Die Schulverwaltung bestellt zentral und erhält 15 % Rabatt. Sie muss ab einer Summe von 200.000 € ihre Bestellung europaweit ausschreiben, um jedem Buchhändler die Möglichkeit eines Angebots zu eröffnen. Diese Ausschreibung ist sehr kompliziert, weil zahlreiche Kriterien erfüllt sein müssen - z.B. das Ta-riftreuegesetz. Sie verlangt spezielle Kenntnisse und erfordert wegen einer Fülle von Formularen viel Zeit. Deshalb lassen die Schulen diese Arbeit gerne von der Verwaltung erledigen. Das Verfahren zur Schulbuchbestellung ist von der Be-zirksregierung und vom Land geprüft und gebilligt worden, weil es der Gesetzes-lage und der gängigen Praxis in NRW entspricht. Mündliche Auskünfte, die Herr Grundmann, Abteilungsleiter der Schulverwaltung, als Aktennotiz festgehalten hat, werden mit einem unerhört persönlichen Angriff abgewertet. Da ist von einem „Gedächtnisprotokoll“ die Rede: Herr Grundmann lügt oder hat ein schwaches Gedächtnis. Das „offizielle Schreiben des Ministeriums für Bildung und Sport, das die Vorgehensweise der Lüner Schulverwaltung in der Frage der Lernmittelbeschaffung als nicht zulässig ausweist“, kennt der Ausschuss nicht. Während der Sitzung am 24.9. übergab Herr Jeworek, Vorsitzender der Stadtschulpflegschaft, Herrn Dr. Czischke, Direktor des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums, einen Zettel. Warum findet man dieses Schreiben nicht auf der Homepage der Stadtschulpflegschaft? Warum bekommen weder der Ausschuss-Vorsitzende Störmer noch der Dezernent Müller-Bass das Schreiben? Was ist das für ein unsägliches Vorgehen?
• Der Gesetzgeber betont ausdrücklich den „Grundsatz der Sparsamkeit“ bei der Schulbuchbestellung - was nicht bedeutet, auf Schulbücher zu verzichten, son-dern günstig zu bestellen. Seit Jahren funktioniert das gut, denn häufig werden die Durchschnittsbeträge von den Schulen nicht ausgeschöpft.
• Dem Ausschuss für Bildung und Sport hat die Verwaltung am 26.2.2013 einen Bericht über das Verfahren der europaweiten Schulbuchausschreibung vorgelegt. Sein Fazit lautet: „Aufgrund der oben genannten Gründe ist eine weiterhin zentrale Vergabe der Schulbuchaufträge durch die Schulverwaltung vorgesehen.“ Dieses Ergebnis stieß auf breite Zustimmung.
• Die Stadtschulpflegschaft unterstellt, dass ausgerechnet bei Menschen ohne Schulabschluss gespart werde.. Es wird nicht gespart, erst recht nicht bei Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss. Lünen unternimmt erhebliche Anstrengungen z.B. für den Übergang von der Schule in den Beruf, die Stadt trägt z.B. mit 160.000 € jährlich zum Budget der Umweltwerkstatt für Lünen und Selm bei. Außerdem scheitern Schülerinnen und Schüler selten, weil Bücher fehlen. Soziale Gründe spielen hier eine wichtigere Rolle, weshalb z.B. die SPD Ganztagsbetreuung und Ganztagsschulen fordert. Hier könnte die bildungspolitische Diskussion beginnen. Das setzt eine Stadtschulpflegschaft voraus, die in allen Lüner Schulformen gleichmäßig verankert ist und sich gleichmäßig allen Schulformen widmet.
Allen Lesern des lokal-kompass sei das Protokoll der Ausschuss-Sitzung empfoh-len, das im Ratsportal der Stadt Lünen erscheinen wird. Die Darstellung der Stadtschulpflegschaft ist außergewöhnlich tendenziös.
Siggi Störmer
Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Sport
Community:Martina Meier (SPD) aus Lünen |
Störmer verspricht im Auftrag der SPD Verhinderung der Kürzung bei Lernmitteln
Gerne nehmen die Eltern Herrn Störmer beim Wort, wenn er behauptet, dass "die Stadt Lünen nicht bei Schulbuchbestellungen kürzt. Die SPD würde dem auch nicht zustimmen. "
Die Aussagen der Stadtschulpflegschaft stellen die Praxis richtig dar, denn die Schulverwaltung stellt nicht den pro Schüler vorgesehenen Betrag für Buchbeschaffungen zur Verfügung.
Der Leiter der Schulverwaltung stellte selbst in der Sitzung, wie schon in Sitzungen vorher, eindring-lich und nachvollziehbar dar, dass die Schulverwaltung den im Schulgesetz und der zugehörigen Verordnung 96_5 vorgesehenen Betrag pro Schüler für Lernmittel, den zu einem Drittel die Eltern für Lernmittel bereitstellen müssen und zu zwei Dritteln vom Schulträger, hier Stadt Lünen, um 15 % kürzt, da die Stadt, nur bei zentraler Bestellung direkt vor den Sommerferien und nicht bei Bestellungen im laufenden Schuljahr 15 % Rabatt bei den Lieferanten bekommt.
Und hier liegt der Haken. Das Schulgesetz regelt einen Budgetbetrag pro Schüler der bedarfsgerecht bereitgestellt werden muss.
Ob und wie man hier Rabatte beim Einkauf erzielt ist völlig unerheblich. Rabatte gibt es auch erst seit der Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes, da vorher gar keine Rabatte auf Bücher gegeben werden durften und auch heute nur Rabatte für Lieferungen an Schulen in ganz be-stimmten Grenzen möglich sind.
Also sollte Herr Störmer bitte bei der Realität bleiben und sein Versprechen einlösen und seine SPD Ausschuss- und Ratsmitglieder überzeugen, damit ein Beschluss möglich wird, der der Schulverwal-tung untersagt, vorab das Lernmittelbudget pro Schüler wegen möglicher Rabatte um 15 % zu kürzen sondern die in der Verordnung aufgeführten Beträge pro Schüler zu zwei Dritteln den Schulen für Lernmittelbeschaffungen zur Verfügung zu stellen.
Dann sollte man auch die genaue Definition für diese Lernmittel einmal lesen.
Laut Gesetzesdefinition handelt es sich hier um "Bücher und Medien".
Viele Schulen verwenden hier gesetzeskonform schon gar nicht mehr alleine klassisch Bücher für den Unterricht, sondern Softwareprodukte mit Lizenzgebühren und andere Lernmittel, aber eben keine Bücher. An dieser Stelle gibt es aber kein Buchpreisbindungsgesetz und definierte Rabatte, sondern man kauft einfach beim günstigsten Anbieter.
Und auch hier gilt wieder, dass gemäß Schulgesetz und Verordnung der Schulträger 2/3 des festge-legten Betrages pro Schüler bedarfsorientiert bereitstellen muss.
Den Betrag wohlgemerkt und keine um Rabatte gekürzte Beträge.
Und selbstverständlich ergibt sich daraus eben dann wie bei den Büchern, je besser der Rabatt beim Einkauf ist, desto mehr kann ich für den festgelegten Betrag einkaufen.
Und das verhindert Herr Störmer gerade durch die Zustimmung zur Vorabkürzung des Betrages durch die Schulverwaltung.
Vergessen ist dabei auch, dass die Schulbücher jedes Jahr um ca. 2% im Preis steigen und immer teurer werden, der Betrag pro Schüler aber seit mehr als 15 Jahren nicht angepasst wurde.
Wenn Herr Störmer die Kürzung mit Abschaffen würde, könnten die Schulen zumindest ein wenig der Preissteigerung entgegentreten.
Unabhängig davon würde es auch noch helfen, da die Inklusion auch noch zur erheblichen Steigerung der Lernmittelkosten bei integrativem Unterricht beitragen wird, da zu Kernlernmitteln zusätzliche Förderlernmittel für die unterschiedlichen Unterrichtsteilnehmer notwendig sein können.
Das Thema ist also Komplex und sollte nicht so einfach durch den Vorsitzenden des Schulausschusses abgetan werden, nur weil Eltern nun seit mittlerweile 4 Jahren Transparenz in diesen Vorgängen fordern und die 15% Kürzung zurückgenommen wissen wollen.
Die Lüner Eltern dürften mit Spannung auf die Einlösung des Versprechens von Herrn Störmer warten, im Ausschuss und Rat zu beschließen, dass die Schulverwaltung die Pauschalbeträge nicht mehr kürzen darf.
Denn nächstes Jahr sind Wahlen