Als Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Beiräte in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 22 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) bestimmt sich die Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer
2. Aktueller Sachstand: Taschengeldbörse Oberhausen -
3. Kommunale Konferenz Alter und Pflege nach Alten- und Pflegegesetz 2014 (APG)
4. Mitteilungen / Anregungen
Die Vorsitzende wird über die Mitgliederversammlung des Landesseniorenrates und der eingebrachten Anträge berichten. Ein Antrag befasst sich mit der fehlenden Umsetzung im Koalitionsvertrag, Seniorenräte in der Gemeindeordnung NRW für die Kommunen verbindlich vor- zugeben. Satzungsmäßige Rahmenbedingungen einer kommunalen Seniorenpolitik sind:
1. Verankerung eines Seniorenrates in der jeweiligen kommunalen Hauptsatzung
2. Festlegung eines demokratisch legitimierenden Wahlverfahrens (z.B. Urwahl)
3. Anhörungs-, Beratungs- und Antragsrecht des Seniorenrates in den jeweiligen politischen Gremien
4. Teilnahme- und Rederecht in diesen politischen Entscheidungsgremien.
Zu Punkt 1
§ 22 WTG Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer
Abs. 1 Beirat durch Bewohner
Abs. 7 durch Angehörige etc. wenn Abs. 1 Wahl nicht möglich
Wahl ein Muss, damit Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohner gegeben ist.
Zu Punkt 3
Die Konferenzen sind wichtig; sie wirken mit bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote.
Eine Möglichkeit der Information für Angehörige und Bewohner zur notwendigen Mitwirkung ab 1.1.2017 nicht nur in stationären Pflegeeinrichtungen.
Mi, 08.06.2016 Zeit: 15:00 Uhr im Rathaus Oberhausen, Raum 170 Schwartzstraße 72, 46045 Oberhausen
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
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