Informationen vom Finanzamt Duisburg
Grundsteuer wird neu berechnet

Für persönliche Rückfragen zur Grundsteuerreform haben die Finanzämter der Stadt eine zentrale Grundsteuer-Hotline eingerichtet. | Foto: Kerstin Bögeholz / Funke FotoServices
  • Für persönliche Rückfragen zur Grundsteuerreform haben die Finanzämter der Stadt eine zentrale Grundsteuer-Hotline eingerichtet.
  • Foto: Kerstin Bögeholz / Funke FotoServices
  • hochgeladen von Marcel Faßbender

Eigentümer von Wohngrundstücken erhalten in den nächsten Tagen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform vom Finanzamt. „Mit den Informationsschreiben stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, erklärt Herr Ruthsatz, Leiter des Finanzamts Duisburg-Süd.

Die Feststellungserklärung dient der Neuberechnung der Grundsteuer nach einer im Jahr 2019 erfolgten Gesetzesreform. In Nordrhein-Westfalen gilt dabei – wie in den meisten Ländern in Deutschland – das Bundesmodell.
Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert. „Den Bürgerinnen und Bürgern liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor“, betont Herr Ruthsatz. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“
Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal gibt wichtige Hilfestellungen. Bei dem Portal handelt es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.
Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies ist ab dem 1. Juli über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. „Wer bereits einen ELSTER-Zugang hat, kann diesen auch für die Abgabe der Feststellungserklärung nutzen“, so Herr Ruthsatz. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich bereits jetzt unter www.elster.de registrieren.“
Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, können bei ihrem Finanzamt Papiervordrucke anfordern. Hilfreiche Informationen zur Grundsteuerreform, wie zum Beispiel eine Check-Liste und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal stehen auf der zentralen Internetseite www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.
Für persönliche Rückfragen hat jedes Duisburger Finanzamt eine zentrale Grundsteuer-Hotline (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) eingerichtet:
0203/3001-1959 für das Finanzamt Duisburg-Süd,
0203/5445-1959 für das Finanzamt Duisburg-Hamborn,
02065/307-1959 für das Finanzamt Duisburg-West.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

40 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.