So kündigen Sie Ihren Handytarif richtig

Unpassend, zu alt oder zu teuer: Bei der Kündigung des Handytarifes gibt es einiges zu beachten. Der folgende Beitrag erklärt, was bei der Kündigung eines Handyvertrages von Bedeutung ist und wo vertragliche Fallen lauern. Es wird zudem erklärt, wie und ob Verbraucher vorzeitig aus ihrem Handytarif bei einem Mobilfunkanbieter herauskommen.

So kündigen Mobilfunkkunden ihren Handyvertrag richtig

Ein Handyvertrag ist schnell abgeschlossen. Außer einem Ausweisdokument werden nur wenige Minuten Zeit benötigt. Sehr viel aufwendiger ist es für Verbraucher, den durch Vertragsabschluss vereinbarten Handytarif zu kündigen. Wer mit einem Mobilfunkanbieter einen Handytarif abschließt, ist für mindestens 24 Monate an den Anbieter gebunden. Eine derartige vertragliche Bindung ist für den Verbraucher teuer.

Einen günstigen, passenden Handytarif finden

Es kommen nicht nur laufend neue Smartphones auf den Markt. Das Angebot an Handytarifen ändert sich ebenfalls ständig. Die Fülle an Tarifen ist für Verbraucher unüberschaubar. Discounter liefern sich regelrecht Preisschlachten, um neue Kunden zu gewinnen. Viele Kunden entscheiden sich deshalb dazu, ihren bisherigen Handytarif zu kündigen. Um dies zu unterbinden, wenden die Vertragsanbieter einige Tricks an: Damit sich die Kunden nicht genauer mit ihrem Mobilfunkvertrag beschäftigen, erhalten Vertragskunden die Rechnung per E-Mail. Um Vertragsdetails einzusehen, muss die Anbieterhomepage besucht werden. Aus Bequemlichkeit verzichten viele Verbraucher darauf. Da jedoch unter den Anbietern ein starker Wettbewerb besteht, ist es wichtig, die Kündigungsfrist zu kennen und kontinuierlich im Auge zu behalten.

Wichtig auf dem Kündigungsschreiben: richtige Kundennummer und Mobilfunknummer

Es ist wichtig, dass die richtige Kundennummer und die Mobilfunknummer auf dem Kündigungsschreiben angegeben sind. Vertraglich vereinbarte Extra-Leistungen, zum Beispiel eine Diebstahlversicherung für das Smartphone, Klingelton-Abo, etc. sind explizit separat zu kündigen. Zu empfehlen ist, dass Kündigungsschreiben für den Mobilfunkvertrag und Zusatzleistungen vorab per Fax zu verschicken und das Versandprotokoll aufzubewahren. Das Original ist per Standardbrief oder Einschreiben mit Rückschein an den Mobilfunkanbieter zu senden. Handytarife sind zwingend schriftlich zu kündigen. Kündigungen per E-Mail oder per Telefon sind unwirksam. Der Versand per Einschreiben ist nötig, um nachzuweisen, dass die Kündigung fristgerecht verschickt wurde.

Kündigungsfrist des Handytarifs einhalten

Wichtig ist, die Kündigungsfrist einzuhalten. Die Kündigung muss drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erfolgen. Es ist zudem darauf zu achten, dass im Kündigungsschreiben anstatt der Kontonummer und der Bankleitzahl BIC und IBAN angegeben sind. Wird die Kündigungsfrist verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Dies ist für Kunden, die ihren Handytarif nicht länger nutzen wollen, ärgerlich.

Vorgefertigte Musterkündigungsschreiben aus dem Internet nutzen

Wer seinen Handytarif kündigt, braucht starke Nerven. Mittels Brief, SMS oder telefonisch versuchen die Mobilfunkanbieter, ihren verlorenen Kunden zurückzugewinnen. Es wird beispielsweise behauptet, dass zum Akzeptieren der Kündigung zusätzliche Angaben nötig sind. Es lohnt sich deshalb, Handytarife zu vergleichen und den Anbieter mit günstigeren Konditionen zu konfrontieren. Unter Umständen ist ein günstigerer Tarif aushandelbar. Es ist nicht ratsam, den neuen Tarif telefonisch abzuschließen. Ratsam ist es, das neue Tarifangebot schriftlich anzufordern und in aller Ruhe zu prüfen.

Vorformulierte Kündigungsschreiben für Handytarife werden Verbrauchern auf diversen Webseiten angeboten. Die Musterkündigungen von Handyverträgen werden mit den persönlichen Angaben ergänzt, ausgedruckt, unterschrieben und versendet. Dieser Service ist kostenlos. 

Handytarif vorzeitig kündigen

Vorfristig aus Handyverträgen entlassen werden Kunden, die auswandern und einen Nachweis vorlegen, dass sie ins Ausland umziehen. Im Todesfall ist es möglich, dass die Hinterbliebenen den Mobilfunkanbieter um Vertragsauflösung bitten. Wer in seinem Freundeskreis oder seiner Familie eine Person findet, die seinen Vertrag übernimmt, darf diesen gegen eine geringe Gebühr umschreiben lassen. Bei einer vorzeitigen Kündigung sind Gründe zwingend anzugeben und Nachweise dem Kündigungsschreiben beizufügen.

Kündigung von Prepaid Handytarifen

Prepaid Tarife bieten Verbrauchern eine bessere Kostenkontrolle und mehr Unabhängigkeit als ein Vertrag über eine bestimmte Laufzeit. Eine Kündigung ist meistens nicht nötig, weil viele Tarife automatisch enden, wenn über längere Zeit keine Guthabenaufladung erfolgt.

Es ist dennoch zu empfehlen, den Prepaid-Vertrag zu nutzen und die SIM-Karte an den Mobilfunkanbieter zurückzuschicken, bevor dieser Kosten dafür berechnet. Informationen diesbezüglich sind über die Hotline des Anbieters erhältlich. Um die Rufnummer zu behalten, ist eine schriftliche Kündigung des Prepaid-Vertrages Pflicht. Zudem ist die sogenannte Mitnahmegebühr auf den Prepaid-Account vorab zu überweisen. Wurde das Mobiltelefon als sogenanntes Prepaid Bundle gekauft, verhindert ein SIM-Lock die Kartennutzung in einem anderen Gerät. Die Entsperrung der SIM-Karte ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt bei den meisten Anbietern circa 100 Euro. Gebraucht wird weiterhin die IMEI-Nummer des Handys (15-stellig). Diese lässt sich ermitteln, indem ins Mobiltelefon die Kombination *#06* eingetippt wird.

Generell ist die Kündigung eines Prepaid-Handytarifs unkomplizierter, unabhängig von Kündigungsfristen und geht schneller vonstatten.

Besonders ärgerlich für viele Verbraucher ist, dass ein schlecht ausgebautes Mobilfunknetz rechtlich kein Kündigungsgrund ist.

Autor:

Svenja Baumann aus Dortmund

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