15 % Kappungsgrenze
Mieterhöhungen in Dortmund werden ab 01.06.2019 stärker begrenzt

Foto: Sebastian Sellhorst / Bodo e.V.
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In Dortmund gilt für Mieterhöhungen freifinanzierter Wohnungen (Anpassung an die sog. ortsübliche Vergleichsmiete; § 558 BGB) ab dem 01. Juni 2019 erstmals eine Kappungsgrenze von 15 % statt bisher 20%.

Weitere Informationen und einen kostenfreien Ratgeber zum Thema Mieterhöhungen  finden Sie unter auf der Internetseite des Mietervereins Dortmund, an der Kampstr. 4 in der Dortmunder Innenstadt.

Autor:

Tobias Scholz aus Dortmund-City

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