15 % Kappungsgrenze
Mieterhöhungen in Dortmund werden ab 01.06.2019 stärker begrenzt
In Dortmund gilt für Mieterhöhungen freifinanzierter Wohnungen (Anpassung an die sog. ortsübliche Vergleichsmiete; § 558 BGB) ab dem 01. Juni 2019 erstmals eine Kappungsgrenze von 15 % statt bisher 20%.
Weitere Informationen und einen kostenfreien Ratgeber zum Thema Mieterhöhungen finden Sie unter auf der Internetseite des Mietervereins Dortmund, an der Kampstr. 4 in der Dortmunder Innenstadt.
Autor:Tobias Scholz aus Dortmund-City |
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