Gerechter Welthandel
Umstrittenes Freihandelsabkommen CETA: Noch lange nicht entschieden

Ob die CETA-Ausschüsse sowie die Konzernklagerechte mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind, wird ebenfalls noch Gegenstand einer Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht sein. | Foto: Netzwerk Gerechter Welthandel
  • Ob die CETA-Ausschüsse sowie die Konzernklagerechte mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind, wird ebenfalls noch Gegenstand einer Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht sein.
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelte letzte Woche über eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag wegen des Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA). Dabei geht es um die Frage, ob der Bundestag ausreichend beteiligt war, als der EU-Ministerrat 2016 die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens beschloss.

Das zivilgesellschaftliche Netzwerk Gerechter Welthandel betont, dass die Kritik, die sich gegen die Inhalte von CETA wendet, weiterhin Bestand hat.

"Sollte CETA vollständig ratifiziert werden, können die CETA-Ausschüsse ohne Einbeziehung der Parlamente weitreichende Entscheidungen treffen. Dies unterläuft Grundprinzipien der Demokratie und gefährdet Standards zum Schutz von Verbrauchern und der Umwelt", sagt Thilo Bode, Gründer von foodwatch.

Besonders umstritten sind zudem die sogenannten Konzernklagerechte, gegen die in den vergangenen Jahren hunderttausende Menschen auf die Straße gingen. Sie erlauben es Investoren, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie beispielsweise Gesetze zum Klimaschutz erlassen, die Investorengewinne einschränken.

Alessa Hartmann, Handelsexpertin bei der Nichtregierungsorganisation PowerShift, kritisiert: "Die Konzernklagerechte führen dazu, dass es sich Regierungen zweimal überlegen, wirksame Klimagesetze zu erlassen – aus Angst vor teuren Schadenersatzklagen von Konzernen. Klimaschutz muss ins Zentrum aller politischen Bemühungen gestellt werden. Dazu gehört auch, Konzernklagerechte zu stoppen und keine neuen Handelsabkommen wie CETA zu unterzeichnen, die den Handel mit fossilen Energieträgern ausdrücklich fördern."

"Handelsabkommen wie CETA drohen die Rechte der Parlamente auszuhebeln, auf EU-Ebene aber vor allem auch in den Mitgliedstaaten", erklärt Roman Huber, Vorstand von Mehr Demokratie.

Ob die CETA-Ausschüsse sowie die Konzernklagerechte mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind, wird ebenfalls noch Gegenstand einer Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht sein: Zu dieser Frage liegt eine von foodwatch, Mehr Demokratie und Campact eingereichte Verfassungsbeschwerde vor. Eine Entscheidung ist für das erste Halbjahr 2021 angekündigt.

Weitere Informationen:

Factsheet Fragen und Antworten zu CETA-Ausschüssen

https://foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/Freihandelsabkommen/FAQ_CETA-Ausschuesse.pdf

Informationen zur CETA Verfassungsbeschwerde

https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/

Informationen zum Netzwerk Gerechter Welthandel

https://www.gerechter-welthandel.org

„Sieben Gründe gegen CETA“

https://www.gerechter-welthandel.org/wp-content/uploads/2019/06/Sieben-Gr%C3%BCnde-gegen-CETA_Juni2019.pdf

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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