Freedom of Thought Report 2019
Noch immer Todesstrafe für Gotteslästerung

Immerhin acht Länder haben seit 2015 den "Gotteslästerungsparagrafen" aus den Gesetzbüchern gestrichen. | Foto: Humanists  International
  • Immerhin acht Länder haben seit 2015 den "Gotteslästerungsparagrafen" aus den Gesetzbüchern gestrichen.
  • Foto: Humanists International
  • hochgeladen von Carsten Klink

"Gotteslästerung" kann einen Menschen auch im Jahr 2019 noch das Leben kosten. Nicht weniger als zwölf Länder halten bis heute an der Todesstrafe für Blasphemie fest, erbitterten Protesten säkularer Organisationen weltweit zum Trotz.

Auch anderswo tut man sich schwer mit dem Abschied von diesem Anachronismus. In nicht weniger als 69 Staaten ist Gotteslästerung strafbar, so Bob Churchill von der Organisation Humanists International. Doch es gibt auch Lichtblicke: Immerhin acht Länder haben seit 2015 den "Gotteslästerungsparagrafen" aus den Gesetzbüchern gestrichen: Norwegen, Island, Malta, Dänemark, Kanada, Neuseeland, Griechenland und eine französische Provinz. In Irland hatte bei einem Referendum eine Mehrheit der Bürger für eine Abschaffung des Verbots gestimmt. Kürzlich sprach sich auch Griechenland, drei Jahre nach Abschaffung des Blasphemieverbots, gegen eine erneute Kriminalisierung der Gotteslästerung aus.

Einen aktuellen Überblick über die Lage vermittelt der "Freedom of Thought Report 2019", der kürzlich von Humanists International veröffentlicht wurde. Der jährliche Bericht zeigt anhand von Tabellen und Karten, wie es in 196 Ländern der Erde um die gesetzliche Gleichstellung von konfessionsfreien Menschen bestellt ist.

Spitzenreiter sind demnach, wie bereits im Vorjahr, Belgien, die Niederlande und Taiwan. Am anderen Ende der Skala steht Saudi-Arabien, dessen Gesetzgebung weitestgehend auf religiösen Vorschriften beruht und jede Abweichung drakonisch bestraft. Jegliches Engagement für säkulares Denken ist streng verboten, auf Gotteslästerung und Abwendung vom Glauben steht die Todesstrafe.

Deutschland ist erst auf Platz 145 zu finden, hauptsächlich weil der Gesetzgeber bislang trotz heftiger Proteste am anachronistischen Blasphemieverbot festhält.

Wer hierzulande "öffentlich oder durch Verbreiten durch Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", so Paragraf 166 des Strafgesetzbuches, muss mit Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren rechnen. Damit landet Deutschland auch diesmal nur auf Platz 145 von 196 gelisteten Staaten.

Warum eine Änderung hier not tut, betont Andrew Copson, Präsident von Humanists International: "Gesetze gegen Blasphemie und Apostasie bewirken nichts Gutes und bewahren niemanden vor Schaden. Sie unterbinden vielmehr die offene Diskussion. Vor allem aber vermitteln sie eine bestimmte Deutung und Respekt gegenüber konservativen Glaubensvorstellungen der radikalsten und stärksten extremistischen Gläubigen."

Dieser Artikel von Inge Hüsken erschient zuerst auf der Internetseite des Humanistischen Presse Dienst (hpd). Inge Hüsgen ist die Chefredakteurin des "Skeptiker", der Vierteljahreszeitschrift der GWUP (Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften) sowie Redakteurin beim Humanistischen Pressedienst.

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

10 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.