Bundestagswahl 2025
Nicht jeder Wahlbezirksgewinner ist mehr im Bundestag
- Nicht jeder mit den meisten Stimmen im Wahlbezirk ist mehr im Bundestag.
- Die AfD kann verhindert werden.
Die Landesliste der Partei entscheidet nach der Reform von 2023.
Mit dem neuen Wahlrecht wird die Zahl der Abgeordneten gesetzlich auf 630 beschränkt. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt unverändert bei 299. Der 20. Deutsche Bundestages war auf 736 Abgeordnete angewachsen. Es entfallen 136 Sitze. Den Parteien fehlt jeder 4. Sitz.
Auch künftig können bei der Wahl zum Deutschen Bundestag zwei Stimmen abgegeben werden: die Erststimme für einen Wahlkreisbewerber vor Ort in einem der Wahlkreise und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.
Die Zweitstimme – die Parteiliste – entscheidet.
Maßgeblich für die proportionale Zusammensetzung des Bundestages ist allein das Ergebnis der Zweitstimmen. Denn aus dem Zweitstimmenergebnis ergibt sich die Zahl der Sitze, die einer Partei im neu gewählten Parlament zukommen. Wie viele Sitze einer Partei bundesweit nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen (Parteienproporz) entscheidet sich über die Landeslisten.
Die Leihstimmenaktion an die FDP wird die CDU/CSU nicht offiziell verantworten. Kommt die FDP über 5 Prozent, wird die Merz eine Dreikoalition benötigen. Bleibt die AfD unter 22 % reicht es wahrscheinlich für eine Zweierkoalition mit der SPD oder den Grünen und die AfD hat keine Sperrminorität von 158 Sitzen.
Die Regierung kommt mit 316 Abgeordneten zustande.
Siehe Musterrechnung
Die Republik muss jetzt noch nicht erzittern.
Die AfD nimmt Anlauf über die Kommunalparlamente und dem RVR bei der Wahl im September 2025
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
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