Menschenrechte vor Rüstungsexporte und Profit

"Statt also ihrer Verpflichtung nach Art. 1, Abs. 1 Grundgesetz nachzukommen, die ´Menschenrechte zu achten und zu schützen´, schützt die Bundesregierung Rüstungsunternehmen vor verbindlichen Menschenrechtsstandards. Und sie genehmigt den Export von Rüstungsgütern, auch wenn das Risiko nicht mehr zu leugnen ist, dass diese zu Menschenrechtsverletzungen verwendet werden könnten.", erklärt die Aktion Aufschrei.
  • "Statt also ihrer Verpflichtung nach Art. 1, Abs. 1 Grundgesetz nachzukommen, die ´Menschenrechte zu achten und zu schützen´, schützt die Bundesregierung Rüstungsunternehmen vor verbindlichen Menschenrechtsstandards. Und sie genehmigt den Export von Rüstungsgütern, auch wenn das Risiko nicht mehr zu leugnen ist, dass diese zu Menschenrechtsverletzungen verwendet werden könnten.", erklärt die Aktion Aufschrei.
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Anlässlich des Internationalen Tages der Menschrechte am 10. Dezember 2024 appelliert die „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ an die Bundesregierung, die Menschenrechte uneingeschränkt zu achten und ihre Einhaltung als höchsten Maßstab bei Rüstungsexportentscheidungen zu setzen. Aktion Aufschrei appelliert auch an die Rüstungsunternehmen, ihren Sorgfaltspflichten gerecht zu werden und keine Exporte zu tätigen, wenn ihre Güter zu Menschenrechtsverletzungen verwendet werden können.

„So banal das klingt, aber das Recht auf Leben gilt unterschiedslos für alle Menschen. Und auch in bewaffneten Konflikten gilt dieses Recht uneingeschränkt für die Zivilbevölkerung. Die systematischen Angriffe der israelischen Armee auf die Zivilistinnen und Zivilisten in Gaza begründen den Verdacht der „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Dieser Verdacht ist Bestandteil des internationalen Haftbefehls gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu sowie den ehemaligen Verteidigungsminister Galant“, so Gerold König, Bundesvorsitzender von pax christi – Deutsche Sektion e.V. und Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“.

König kritisiert: „Der Haftbefehl, der Ende November erlassen wurde, war bereits im Mai vom Chefankläger Khan beim Internationalen Strafgerichtshof in den Haag gestellt worden. Dennoch genehmigte die Bundesregierung weiterhin Rüstungsexporte für Israel. Bis Mitte November beliefen sich diese auf rund 130 Mio. Euro. Bundeskanzler Scholz beharrte darauf, dass sich die israelische Regierung an das Völkerrecht halte. Als dann doch Zweifel daran aufkamen, ließ man sich dies schlicht schriftlich versichern - das ist unglaublich! Der Haftbefehl des von Deutschland anerkannten Internationalen Strafgerichtshofes muss nun endlich dazu führen, dass die Bundesregierung sämtliche Rüstungsexporte nach Israel stoppt, die in Gaza, aber auch im Westjordanland völkerrechtswidrig gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden könnten.“, so König weiter.

„Wenn die israelische Armee mit Panzern Zivilistinnen und Zivilisten sowie zivile Infrastruktur in Gaza und auch im Westjordanland und im Libanon sogar UNIFIL-Stellungen beschießt, gebieten der Gemeinsame Standpunkt der EU und der Waffenhandelsvertrag (ATT), dass die Bundesregierung den Export von Panzergetrieben nicht genehmigt“, führt Jürgen Grässlin, Bundessprecher der DFG-VK und Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! aus. „Doch spätestens im Oktober hat sie genau das getan. Und die Firma Renk aus Augsburg, die diese Getriebe für die israelischen Merkava-Panzer herstellt, wird liefern - wenn nicht schon längst geschehen. Renk verdient damit an dem völkerrechtswidrigen Vorgehen der israelischen Streitkräfte in Gaza und im Westjordanland und letztendlich am Tod von mindestens 40.000 Menschen in Gaza - darunter mehr als 15.000 Kinder. Im Libanon wird gegen den jüngst verhandelten Waffenstillstand von beiden Seiten verstoßen.“

„Allerdings weisen Rüstungsunternehmen, wie Renk, ihre Verantwortung hemmungslos von sich, indem sie auf die von der Bundesregierung erteilte Ausfuhrgenehmigung verweisen. Diese Exportpraxis ist unsäglich“, so Grässlins Vorwurf. „Doch auch Unternehmen müssen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einhalten, wie sie in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) und den OECD- Leitsätzen zu verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln festgelegt sind. Im Juni hatten Experten des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte mehrere Rüstungsunternehmen aufgefordert, ihre Rüstungsexporte nach Israel zu stoppen, da sie sich mitschuldig machen könnten an Menschenrechtsverletzungen durch die israelische Armee in Gaza“, so Grässlin. Er fordert: „Menschenrechte müssen vor Rüstungsexporte und Profit gestellt werden, wie das Beispiel Israel/Palästina nachdrücklich zeigt!“

„Im sogenannten ´EU-Lieferkettengesetz´ wurden diese UN- und OSZE-Prinzipien in diesem Jahr als Richtlinie umgesetzt. Allerdings sind ausgerechnet Rüstungsunternehmen davon ausgenommen! Dafür hat sich die noch amtierende Bundesregierung laut eigener Aussage eingesetzt. Wohlgemerkt unter Beteiligung der Grünen!“, kritisiert Susanne Weipert, Koordinatorin der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! „Allerdings kennt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) diese Ausnahme nicht. Gemäß §2, Abs. 2, S. 10 LkSG verletzt Renk seine Sorgfaltspflichten, da die Panzer auch zu widerrechtlichen Zwangsräumungen und widerrechtlichem Entzug von Land im Westjordanland eingesetzt werden“, so Weipert. Sie fügt hinzu: „Die Verletzung des fundamentalen Rechts auf Leben ist allerdings kein Teil dieses Gesetzes. Denn das zentrale Menschenrechtsdokument, die ´Allgemeine Erklärung der Menschenrechte´, ist schlicht nicht als Referenz angeführt. Statt also ihrer Verpflichtung nach Art. 1, Abs. 1 Grundgesetz nachzukommen, die ´Menschenrechte zu achten und zu schützen´, schützt die Bundesregierung Rüstungsunternehmen vor verbindlichen Menschenrechtsstandards. Und sie genehmigt den Export von Rüstungsgütern, auch wenn das Risiko nicht mehr zu leugnen ist, dass diese zu Menschenrechtsverletzungen verwendet werden könnten. Die Menschenrechtsrhetorik der Bundesregierung ist damit zu einer Chimäre verkommen.“

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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