US-Kriegsverbrechen
Julian Assange: "Kampf um Pressefreiheit geht weiter"
Julian Assange darf vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden, wo ihm wegen der Enthüllung von Kriegsverbrechen 175 Jahre Gefängnis drohen. Das aktuelle Urteil des Londoner Strafgerichts ist Grund zur Freude für Julian und seine Familie wie auch für die große internationale Solidaritätsbewegung, der unzähligen Kampagnen und Initiativen, die sich gegen sie Auslieferung und für die Freilassung von Julian Assange einsetzen.
"Bis zuletzt hat nichts auf einen solchen Urteilsspruch hingewiesen. Nach dem weitgehenden Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren und der anhaltenden Behinderung von Julian Assange, sich adäquat auf seine Verteidigung gegen die USA vorzubereiten, war ein solcher Urteilsspruch in diesem politischen Prozess nicht zu erwarten, zumal es nie zu diesem Verfahren hätte kommen dürfen. Schließlich hat Großbritannien hier auf Drängen der USA an Julian Assange ein Exempel statuiert mit diesen brutalen Haftbedingungen und der Aushöhlung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze! Deshalb freue ich mich sehr für Julian, den ich seit 2012 persönlich kenne und für dessen Freiheit ich mich einsetze.", erklärt die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen (DIE LINKE).
Pressefreiheit auf der Anklagebank
"Das Urteil ist allerdings kein Grund zum Feiern für die Pressefreiheit. Das Gericht hat den US-Klägern in allen wesentlichen Punkten zugestimmt und damit der Kriminalisierung investigativen Journalismus. Es öffnet sogar Spielraum für die Verfolgung von Julian Assange durch die britische Justiz selbst! Inhaltlich bestätigt das Urteil, dass es sich im Fall Assange um ein politisches Verfahren handelt. Auf der Anklagebank saßen mit Assange die Presse- und Meinungsfreiheit, was einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen hat.", kritisiert Sevim Dagdelen.
"Julian Assange muss jetzt unverzüglich aus der Haft im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh freikommen und das weitere Verfahren in Freiheit bestreiten können. Die Behandlung von Julian Assange wie einen Schwerverbrecher und Topterroristen muss unverzüglich beendet werden. Nach dem Einspruch der US-Kläger gegen den britischen Urteilsspruch bleibt aktuell: Die Auslieferung von Julian Assange an die USA muss verhindert werden. Nicht wer Kriegsverbrechen enthüllt, gehört vor Gericht und ins Gefängnis, sondern wer Kriegsverbrechen befiehlt und begeht.", so Sevim Dagedelen abschließend.
Autor:Carsten Klink aus Dortmund-Ost |
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