Pflegeheime
Heimaufsichten Wächter der Besuchs- und Ausgangsregelungen

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Heimaufsichten lehnen ihr Aufsichtspflicht gegen Gesetz ab. Das Argument lautet, es gibt keine Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde. Eine Schutzbehauptung?

Der Pflegeschutzbund BIVA widerspricht

Nach allen Landesheimgesetzen sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, die Würde, die Privatheit und die Interessen der Bewohner zu achten und zu schützen und die Selbstständigkeit, die Selbstverantwortung, die Selbstbestimmtheit und die Lebensqualität zu stärken. Die Aufgabe der Heimaufsichten ist es zu kontrollieren, ob diese Ziele in den Einrichtungen im Sinne des Heimgesetzes (HeimG) verfolgt und angemessen berücksichtigt werden (Schutzziele der Landesheimgesetze). Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Beratung der Heimbewohner, deren Angehörigen, der Heimträger und Beschäftigten in den Heimen. Weiterlesen

Siehe auch: Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen in weiten Teilen verfassungswidrig
mit weiteren Nachweisen

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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