Pflegeheime
Heimaufsichten Wächter der Besuchs- und Ausgangsregelungen
Heimaufsichten lehnen ihr Aufsichtspflicht gegen Gesetz ab. Das Argument lautet, es gibt keine Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde. Eine Schutzbehauptung?
Der Pflegeschutzbund BIVA widerspricht
Nach allen Landesheimgesetzen sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, die Würde, die Privatheit und die Interessen der Bewohner zu achten und zu schützen und die Selbstständigkeit, die Selbstverantwortung, die Selbstbestimmtheit und die Lebensqualität zu stärken. Die Aufgabe der Heimaufsichten ist es zu kontrollieren, ob diese Ziele in den Einrichtungen im Sinne des Heimgesetzes (HeimG) verfolgt und angemessen berücksichtigt werden (Schutzziele der Landesheimgesetze). Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Beratung der Heimbewohner, deren Angehörigen, der Heimträger und Beschäftigten in den Heimen. Weiterlesen
Siehe auch: Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen in weiten Teilen verfassungswidrig
mit weiteren Nachweisen
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.