Rentenpolitik
Grüner Rentenexperte: Abgeordnete haben zu Recht höheren Versorgungsanspruch als Arbeitnehmer
Ende Oktober 2020 hatte die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE einen Antrag im Bundestag eingebracht, der besagt, dass auch Bundestagsabgeordnete in die gesetztliche Rente einbezogen werden. Spätestens nach der Bundestagswahl sollten alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages in die gesetzliche Rente einzahlen. Das würde aus Sicht der Linken den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land stärken, insbesondere in Krisenzeiten.
Als Dietmar Bartsch für die Linke argumentierte, dass Bundestagsabgeordnete nach zwei Wahlperioden einen deutlich höheren Versorgungsanspruch als Arbeitnehmer, die 45 Jahre mit Durchschnittslohn gearbeitet haben, kam es zu einem denkwürdigen Zwischenruf des Dortmunder Bundestagsabgeordneten Markus Kurth, dem rentenpolitischen Sprecher der Grünen. "Zu Recht!", sei dies so.
Auch Bartschs weitere Ausführung, dass es bei unserem Nachbarn Österreich bereits eine Rentenkasse gäbe, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen, quittierte Kurth mit dem Hinweis: "Ja, dann machen Sie doch so einen Antrag!"
Als Dietmar Bartsch vorschlägt, "wir sollten uns das Rentensystem in Österreich einmal ganz genau anschauen; denn Österreich hat eine funktionierende Erwerbstätigenversicherung, hat keinen Riester-Irrsinn, eine Rente ab 65 und nicht erst ab 67, die im Durchschnitt 800 Euro höher ist, und dazu eine armutsfeste Grundrente" nutzte der grüne Renten-Experte Markus Kurth, vom CDU-Abgeordneten Dr. Matthias Zimmer noch mit einem "Gib’s ihm, Markus!" angestachelt, das parlamentarische Instrument der Zwischenfrage, um den Linken letztlich vorzuwerfen, dass die Linken de facto nur "auf das Erregungspotenzial draußen setzen."
Markus Kurth sieht sogar im Antrag der Linken "de facto eine Beschädigung dieses Parlaments". Offensichtlich aber nicht in dem von Dietmar Bartsch geschilderten Umstand, dass Bundestagsabgeordnete nach zwei Wahlperioden einen deutlich höheren Versorgungsanspruch haben als Arbeitnehmer, die 45 Jahre mit dem Durchschnittslohn gearbeitet haben und dass diese Arbeitnehmer letztlich auch noch mit ihren Steuern für die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten aufkommen. Das Bundestagsprotokoll vermeldet allerdings Beifall für Markus Kurths Ausführungen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und der FDP. Der CDU-Bundestagsabgeorndte Kai Whittaker ruft: "Sehr richtig!"
Den Antrag der Linkspartei (19/17255) hat der Bundestag am 30. Oktober 2020 nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Autor:Carsten Klink aus Dortmund-Ost |
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