Völkerrecht
ECCHR klagt weiter gegen deutsche Waffenexporte nach Israel
Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat am 24.10.2024 mit Unterstützung des Palestinian Center for Human Rights (PCHR) in Gaza, dem Al Mezan Center for Human Rights in Gaza und der Menschenrechtsorganisation Al Haq aus Ramallah - im Namen ihres Mandanten aus dem Gazastreifen erneut einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt gegen deutsche Rüstungsgüter eingereicht, die dort zum Einsatz kommen können.
Trotz der rücksichtslosen israelischen Kriegsführung hat die Bundesregierung jüngst durch Bundeskanzler Olaf Scholz öffentlich klargestellt, dass sie weiter an der Lieferung deutscher Rüstungsgüter nach Israel festhält.
"Wir machen mit unserem Eilantrag deutlich, dass wir nicht bereit sind, die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik ad acta zu legen.", so die Menschenrechtsvereinigung "European Center for Constitutional and Human Rights".
Hinzu kommen von der Bundesregierung unwidersprochene Presseberichte, wonach bereits seit längerem Genehmigungen für die Ausfuhr von Panzerersatzteilen an den deutschen Rüstungskonzern Renk Group AG vorliegen, die auch in israelischen Merkava-Panzern verwendet werden, so das ECCHR.
"Palästinenser und Israelis verdienen den gleichen Schutz durch das Völkerrecht wie Menschen in der Ukraine oder im Libanon. Dass die Bundesregierung sich von Israel die Zusicherung einholt, mit deutschen Waffen nicht gegen humanitäres Völkerrecht zu verstoßen, zeigt, dass Berlin selbst Völkerrechtsverstöße in Gaza befürchtet. Diese israelische Absichtserklärung ist jedoch für die palästinensische Zivilbevölkerung wertlos und dient allein dem guten Gewissen im Bundeskanzleramt", so Dr. Alexander Schwarz, stellvertretender Programmleiter für Völkerstraftaten beim ECCHR.
Der gestellte Eilantrag baut auf einem Verfahren aus dem Juli 2024 auf, das bereits ähnliche Fragen betraf. Die bisherigen juristischen Anstrengungen des ECCHR haben offenbar politischen Einfluss gezeigt und dazu beigetragen, dass die Bundesregierung von Israel eine Zusicherung zur völkerrechtskonformen Nutzung der gelieferten Waffen eingeholt hat. Nach dem internationalen Waffenhandelsvertrag dürfen keine Rüstungsexporte genehmigt werden, wenn ein überwiegendes Risiko besteht, dass diese völkerrechtswidrig eingesetzt werden.
Der ECCHR Mandant lebt im Gazastreifen, hat durch israelische Angriffe bereits seine Frau und seine Tochter verloren und ist durch die fortgesetzten Angriffe der israelischen Armee an Leib und Leben gefährdet. Die von ECCHR angefochtenen Genehmigungen ermöglichen die Zufuhr weiterer Rüstungsgüter, welche zu dieser Gefährdung beitragen. Das ECCHR verlangt deshalb von der Bundesrepublik Deutschland, dass sie das ihr rechtlich und tatsächlich Mögliche unternimmt, um Leib und Leben des Mandanten zu schützen.
"Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)", erläutert das ECCHR sein Selbstverständnis.
Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Juristinnen und Juristen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.
Gemeinsam mit Betroffenen und Partnerinnen und Partnern weltweit nutzt das ECCHR juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.
Autor:Carsten Klink aus Dortmund-Ost |
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