Verwaltung
Dortmunder Doppelhaushalt 2020/2021: Fehlbedarfe von rund 90 Mio

Das Zinsniveau ist weiterhin auf einem historisch niedrigen Stand, was positive Auswirkungen auf die geplanten Zinsaufwendungen der Stadt Dortmund hat, allerdings kann man bei der Entwicklung des Steueraufkommens bereits leichte konjunkturelle Eintrübungen erkennen. | Foto: Themenbild: Magalski
  • Das Zinsniveau ist weiterhin auf einem historisch niedrigen Stand, was positive Auswirkungen auf die geplanten Zinsaufwendungen der Stadt Dortmund hat, allerdings kann man bei der Entwicklung des Steueraufkommens bereits leichte konjunkturelle Eintrübungen erkennen.
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Die Verwaltung hat am Donnerstag dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 dem Rat und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Der Rat hatte am 13.12.2018 entschieden, dass für die kommenden zwei Haushaltsjahre 2020 und 2021 ein „Doppelhaushalt“ aufgestellt werden soll. Der aktuelle Haushaltsplanentwurf enthält somit bereits die Festsetzungen bzw. Ermächtigungen für beide Haushaltsjahre. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020/2021 weist Fehlbedarfe in Höhe von rund 48 Mio. Euro für Jahr 2020 und rund 45,9 Mio. Euro für 2021 aus. Beide Fehlbedarfe führen dazu, dass der Ausgleich zwischen Aufwendungen und Erträgen nur durch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage erreicht werden kann, die von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen ist.

Auch für die weiteren Jahre im Finanzplanungszeitraum 2022-2024 sind Fehlbedarfe geplant. Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage liegt aber in allen Planjahren unter der Grenze, die eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes auslösen würde. Insgesamt zeichnet sich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 ab, dass sich die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vergleich zu den positiven Entwicklungen der letzten Jahre erstmals wieder verschlechtern. Zwar bleibt das Zinsniveau weiterhin auf einem historisch niedrigen Stand, was positive Auswirkungen auf die geplanten Zinsaufwendungen der Stadt Dortmund hat, allerdings kann man bei der Entwicklung des Steueraufkommens bereits leichte konjunkturelle Eintrübungen erkennen.

Steigerungsraten sind geringer

Das Steueraufkommen steigt zwar weiter an, die Steigerungsraten sind jedoch deutlich geringer als noch zum Haushaltsplan 2019 angenommen. Insbesondere im Jugend- und Sozialbereich gibt es dieses Jahr diverse positive sowie negative Veränderungen im Ergebnisplan der Stadt Dortmund, die beispielsweise auf den aktuellen Fallzahl- und Kostenentwicklungen oder veränderten bzw. neuen gesetzlichen Regelungen beruhen. Insgesamt lässt sich festhalten, dass zwar weiterhin von Jahr zu Jahr deutliche Ertragssteigerungen erzielt werden, die Aufwandszuwächse und die weitere Aufwandsdynamik aber deutlich stärker ausgeprägt sind als in der Vergangenheit.

Im Bereich der Investitionen setzt die Stadt Dortmund ihren Kurs der letzten Jahr fort und investiert weiterhin schwerpunktmäßig in den Bereichen Schulträgeraufgaben, Sportförderung sowie Verkehrsflächen und – anlagen. Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2020 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 163,3 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von rund 175,2 Mio. Euro vorgesehen.

Für die mittelfristigen Finanzplanjahre sind weitere Anstiege der Kreditermächtigungen geplant. Im Anschluss an die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021 in den Rat der Stadt haben die Fachausschüsse und die Bezirksvertretungen die Möglichkeit, über Veränderungen zu beraten. Die Ergebnisse werden von der Verwaltung zusammengefasst und nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat in seiner Sitzung am 12.12.2019 zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend wird die Haushaltssatzung 2020/2021 der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung zugeleitet.

Autor:

Holger Schmälzger aus Lünen

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