Jahrelange strukturelle Verstöße gegen IHK-Gesetz
Bundesverwaltungsgericht: IHK Nord Westfalen muss Dachverband DIHK verlassen

Der IHK-kritische Bundesverband für freie Kammern (bffk) fordert eine Änderung der bestehenden Gesetze zur Regelung der Rechte von Kammern für Industrie, Handel- und Handwerk und Berufsstände dahingehend, dass künftig die Mitgliedschaft in Kammern freiwillig ist, demokratische Wahlen stattfinden und die Kammertätigkeit auf genau bestimmte Aufgaben begrenzt wird.
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Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober 2020 nun zum zweiten Mal im Rechtsstreit um die Mitgliedschaft der IHK Nord Westfalen im IHK-Dachverband DIHK zu urteilen. Bereits im Jahr 2016 sprach der Vorsitzende Richter hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit des DIHK von einem "Sündenregister".

Denn darum geht es. Dass der IHK-Dachverband, der nur für die angeschlossenen Industrie- und Handelskammern (IHKn) sprechen darf, sich diesbezüglich an die gleichen Beschränkungen hält wie auch die einzelnen IHKn. Dazu gehört, dass öffentliche Äußerungen einen klaren Wirtschaftsbezug haben müssen, dass solche Äußerungen nur nach Beteiligung der IHK-Gremienerfolgen, dass sprachlich sehr sachlich und objektiv formuliert wird und ggf. auch abweichende Minderheitenpositionen berücksichtigt werden.

Beim Lieferkettengesetz andere Positionen
Obwohl sich der DIHK nun seit 13 Jahren dieser Klage gegenüber sah, und obwohl das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2016 und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 dem DIHK immer wieder massive und laufende Verstöße gegen diese einfachen Regeln attestierte, müssen auch weiterhin bei wichtigen Themen Rechtsverstöße in der Öffentlichkeitsarbeit des DIHK festgestellt werden. So fehlt z.B. den Äußerungen des IHK-Dachverbandes bei den Themen "CO2-Bepreisung", "Lieferkettengesetz" und "Verbandssanktionengesetzes" die demokratische Legitimation. Dass gerade beim Lieferkettengesetz deutlich andere Positionen in der Wirtschaft vertreten werden, als es die Stellungnahmen des DIHK vermuten lassen, wird offenkundig beim Blick auf die Initiative namhafter und großer Unternehmen, die sich ausdrücklich und öffentlich für die Einführung eines solchen Gesetzes ausgesprochen haben.

"Finanziert aus den Zwangsbeiträgen der IHK-Mitglieder"
"Wenn nach 13 Jahren, zahlreichen Prozessen und Urteilen und klarsten Ansagen der Gerichte solche massiven Verstöße weiter an der Tagesordnung sind, dann stinkt der Fisch vom Kopfe“, macht Kai Boeddinghaus, der Geschäftsführer des IHK-kritischen Vereins Bundesverband für freie Kammern (bffk). Es hätte vor allem in der Verantwortung der DIHK-Führung (Präsident, Präsidium, Hauptgeschäftsführung) gelegen, zuverlässig Leitlinien für eine rechtskonforme Öffentlichkeitsarbeit vorzugeben. Stattdessen habe der DIHK - finanziert aus den Zwangsbeiträgen der IHK-Mitglieder - mit allen juristischen Mitteln versucht, den andauernden Rechtsbruch zu verteidigen und zu beschönigen.

"Die bisherigen Maßnahmen (Satzungsänderungen; theoretisches Klagerecht für IHK-Mitglieder direkt gegen den DIHK) erweisen sich sämtlich als rein kosmetisch“, verdeutlicht der bffk-Geschäftsführer Boeddinghaus. Wenn der DIHK die einfachsten Regeln immer wieder und gerade bei wichtigen Themen ignoriere, könne von einer glaubwürdigen Erneuerung keine Rede sein. Als plakatives Beispiel nennt Boeddinghaus, dass eine Umfrage des DIHK erbrachte, dass nur 39 Prozent der vom DIHK befragten Unternehmen zusätzliche Klimaschutzmaßnahme nur dann befürworten, wenn dies zu keiner Belastung der Unternehmen führt. Aus diesem Umfrageergebnis habe der DIHK Leitlinien abgeleitet, wonach "keine Zusatzbelastung für die Wirtschaft“ entstehen dürfen. Damit habe der DIHK die Minderheitenposition innerhalb der Wirtschaft zum Gesamtinteresse der Wirtschaft erhoben und die Mehrheitsmeinung vollständig unterschlagen.

"Für eine Erneuerung braucht es auch neues Personal“, fordert Kai Boeddinghaus. Der DIHK-Präsident, der DIHK-Hauptgeschäftsführer sind aus Sicht des bffk aktiv für den jahrelangen Rechtsbruch und das Organisationsversagen verantwortlich. Das DIHK-Präsidium und die DIHK-Vollversammlung, die sich aus den Spitzen der regionalen IHKn zusammensetzen haben all dies durch ihre Passivität möglich gemacht. Der bffk kündigt an, dass Mitglieder des Verbandes unter Bezugnahme auf die heutige Entscheidung nun bundesweit mit einem Musterbrief die regionalen IHKn zum Austritt aus dem IHK-Dachverband auffordern werden.

Der IHK-kritische Bundesverband für freie Kammern (bffk) fordert eine Änderung der bestehenden Gesetze zur Regelung der Rechte von Kammern für Industrie, Handel- und Handwerk und Berufsstände dahingehend, dass künftig die Mitgliedschaft in Kammern freiwillig ist, demokratische Wahlen stattfinden und die Kammertätigkeit auf genau bestimmte Aufgaben begrenzt wird.
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Der IHK-kritische Bundesverband für freie Kammern (bffk) fordert eine Änderung der bestehenden Gesetze zur Regelung der Rechte von Kammern für Industrie, Handel- und Handwerk und Berufsstände dahingehend, dass künftig die Mitgliedschaft in Kammern freiwillig ist, demokratische Wahlen stattfinden und die Kammertätigkeit auf genau bestimmte Aufgaben begrenzt wird. | Foto: bffk
Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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