Deutsche Verantwortung für US-Drohnenangriffe
Bundesverfassungsgericht verhandelt über den Schutz der Menschenrechte

Bundesverfassungsgericht verhandelt über den Schutz der Menschenrechte: Anhörung zu US-Airbase Ramstein prüft Deutschlands Verantwortung bei US-Drohnenangriffen im Jemen
  • Bundesverfassungsgericht verhandelt über den Schutz der Menschenrechte: Anhörung zu US-Airbase Ramstein prüft Deutschlands Verantwortung bei US-Drohnenangriffen im Jemen
  • hochgeladen von Carsten Klink

Das Bundesverfassungsgericht wird am 17. Dezember 2024 die mündliche Verhandlung über die Mitverantwortung Deutschlands im Zusammenhang mit US-Drohnenangriffen im Jemen über die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz durchführen. Verfassungsbeschwerdeführer sind zwei Jemeniten, die den Schutz ihres Rechts auf Leben einfordern.

Im Mittelpunkt der Verhandlung steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen im Ausland Betroffene den Schutz ihres Rechts auf Leben vor deutschen Gerichten einklagen können. Dabei stellen sich auch völkerrechtliche Fragen, insbesondere zur Rechtmäßigkeit der Auswahl von Angriffszielen bei Drohnenangriffen und den Schutzrechten der Zivilbevölkerung. Das Bundesverfassungsgericht könnte mit seiner Entscheidung wegweisend Grundsätze für die Verantwortung Deutschlands gegenüber Drittstaaten in internationalen Konflikten festlegen.

Zum Hintergrund
Drei Jemeniten hatten 2014 vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesregierung geklagt, nachdem zwei ihrer Familienangehörigen 2012 bei einem US-Drohnenangriff getötet worden waren. 2019 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in zweiter Instanz, dass Deutschland darauf hinwirken müsse, dass die USA bei der Nutzung der Militärbasis Ramstein das Völkerrecht einhalten. Insbesondere bestätigte es, dass Deutschland eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht für potenzielle Betroffene von über Ramstein gesteuerten US-Drohneneinsätzen trägt. In der Revision hob das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil 2020 jedoch auf, da die diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung, auf die USA einzuwirken, als ausreichend bewertet wurden. Zwei der Kläger, Ahmed und Khalid bin Ali Jaber, reichten daraufhin 2021 Verfassungsbeschwerde ein. Unterstützt werden die Kläger vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und der internationalen Menschenrechtsorganisation Reprieve.

Relevanz der Verfassungsbeschwerde
"Wir haben immer noch Angst vor einem weiteren Angriff. Drohnen fliegen weiterhin über das Dorf und verbreiten Angst unter allen, die hier leben. Erst vor wenigen Wochen schwebte wieder eine Drohne mitten am Tag über unserem Dorf", sagt Faisal bin Ali Jaber, Betroffener und einer der Kläger im Verwaltungsverfahren.

"Da die Bundesregierung die Nutzung von Ramstein nicht unterbindet, trägt sie eine Mitverantwortung für den völkerrechtswidrigen Einsatz von Drohnen. Mit der Anhörung sendet das Bundesverfassungsgericht ein dringendes Signal an die Bundesregierung, den Schutz der Menschenrechte im Ausland in all ihren Unterstützungshandlungen gegenüber Drittstaaten sehr ernst zu nehmen," so Andreas Schüller, Programmleiter Völkerstraftaten beim ECCHR.

"Deutschland hätte niemals zulassen dürfen, sich am rechtswidrigen und tödlichen Drohnenprogramm der USA mitschuldig zu machen. Wir vertrauen darauf, dass die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht die deutsche Regierung daran erinnert, dass sie die Verantwortung trägt, sicherzustellen, dass ihre Ressourcen niemals für ein staatlich gefördertes Attentatsprogramm unter Verletzung des Völkerrechts genutzt werden", sagt Chai Patel, Director of Policy and Advocacy bei Reprieve.

Die Unterstützung der Verfassungsbeschwerde ist Teil der Arbeit des ECCHR und von Reprieve, die sich seit Jahren für die Einhaltung von Menschenrechten und des Völkerrechts im Kontext des US-Drohnenprogramms einsetzen.

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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