"Lauterbach verwechselt Qualität mit Quantität"
Bundesrat besiegelt die wichtigsten Schritte zum Krankenhauskahlschlag
Die Mitglieder des Bundesrats haben am 22. März 2024 das Krankenhaustransparenzgesetz angenommen. Das Gesetz regelt nicht nur den Aufbau des sogenannten Transparenzregisters, sondern legt auch die Einführung der Level und der Leistungsgruppen fest. Damit ist der entscheidende Schritt zur Krankenhausreform gemacht. Das Bündnis Klinikrettung und die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern kritisieren das wie folgt:
Laura Valentukeviciute, Sprecherin von Gemeingut in BürgerInnenhand:
"Heute ist ein schwarzer Tag für die medizinische Versorgung – vor allem in ländlichen Regionen: Das Gesetz definiert die wichtigsten Schritte und Maßnahmen, um die Krankenhauslandschaft drastisch zu verändern und damit die wohnortnahe stationäre Versorgung der Menschen in den nächsten Jahren beträchtlich einzustampfen."
Klaus Emmerich, Klinikvorstand im Ruhestand:
"Die Absicht des Krankenhaustransparenzgesetzes ist fatal: Kleinere Häuser der Allgemeinversorgung sollen abqualifiziert werden und der Fokus der Patientinnen und Patienten auf die Höhe des Levels und die Zahl der Leistungsgruppen eines Krankenhauses ausgerichtet werden. Das Krankenhaustransparenzregister ist außerdem überflüssig und kostet viel Geld."
Klaus Emmerich weiter:
"Lauterbach verwechselt Qualität mit Quantität. Dem Krankenhaustransparenzregister fehlt die viel wichtigere Ergebnisqualität, das heißt, es ist nicht entscheidend, ob das Krankenhaus bestimmte Erkrankungen behandelt, sondern wie gut es das tut. Statistiken über Komplikationen- oder Sterblichkeitsraten reichen da nicht aus. Außerdem fließen diese Daten im Falle, dass ein Patient das Krankenhaus nicht mehr rechtzeitig erreicht, in die Sterbestatistik des Krankenhauses nicht ein. Qualitativ gesehen entsteht aber ein enormer Schaden.“
Autor:Carsten Klink aus Dortmund-Ost |
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