Anhörung von Sachverständigen im Landtag zeigt Regelungsdefizit des neuen Spielbankgesetzes auf
Bei der Privatisierung der Spielbank Hohensyburg werden die Interessen der Arbeitnehmer und der Stadt ignoriert

MdL Anja Butschkau

Dortmund. CDU und FDP wollen die Spielbanken in Nordrhein-Westfalen privatisieren. Das hat auch Folgen für die Spielbank Hohensyburg. Am Donnerstag, 7.5.2020, fand im Landtag hierzu eine Anhörung von Sachverständigen statt. Die SPD lehnt eine Privatisierung ab, wie die SPD-Landtagabgeordneten Anja Butschkau, Nadja Lüders, Volkan Baran und Armin Jahl mitteilen.

„Bislang sind uns CDU und FDP stichhaltige Gründe für eine Privatisierung schuldig geblieben. Die Spielbanken arbeiten profitabel und leisten beim Spielerschutz einen hohen Standard“, sagt Anja Butschkau. „Es ist unverständlich, dass die Landesregierung freiwillig auf einen Teil seiner Einnahmen verzichten will und auch noch den Spielerschutz aus der Hand geben will.“

Das zur Zeit diskutierte Spielbankgesetz, durch das die Privatisierung ermöglicht werden soll, hinterlässt bei den Sozialdemokraten viele offene Fragen. Es fehle in dem Gesetz an Regelungen, wie nach der Privatisierung bezüglich Standortgarantien, Spielbankabgabe an die Kommunen und den Arbeitsbedingungen der über 1.000 Mitarbeiter*innen in den Spielbanken verfahren wird.

Solche Regelungen habe die Landesregierung bewusst aus dem Gesetzentwurf ausgelassen. „Die Landesregierung will vor allem den Gewinninteressen möglicher Käufer wie z.B. der Gauselmann-Gruppe entgegen kommen. Vor allem der Schutz vor Spielsucht und die Arbeitnehmerinteressen drohen dabei auf der Strecke zu bleiben, aber auch die Interessen der betroffenen Kommunen wie Dortmund“, so Nadja Lüders.

„Wie seriös lässt sich noch ein qualitativ hochwertiger Spielerschutz realisieren, wenn derjenige, der ihn durchführt, ein wirtschaftliches Interesse daran hat, dass möglichst viele Menschen spielen“, fragt Armin Jahl. „Für uns muss der Schutz von glücksspielsüchtigen Menschen eine wesentlich höhere Priorisierung haben, als die Liberalisierung des Glücksspielmarktes.“

Auch die Stadt Dortmund hat im Rahmen der Sachverständigenanhörung eine Stellungnahme abgegeben. Sie sieht viele offene Fragen bei der zukünftigen Gestaltung der Spielbankabgabe, die ein wichtiger Einnahmeposten im städtischen Haushalt ist. Sie verlange vor allem Planungssicherheit. Ende 2022 laufe die Glücksspielverordnung NRW aus, die die Höhe der Spielbankabgabe an die Spielbankkommunen regele. Daher sei es wünschenswert, das bereits im Gesetz festgelegt werde, dass die Standortkommunen weiterhin 12 Prozent der Bruttospielerträge erhalten. Außerdem wünsche man sich eine Garantie für den Erhalt der aktuellen Spielbankstandorte.

Volkan Baran dazu: „Mit dem neuen Gesetz will die Landesregierung zur Erfüllung des sogenannten Kanalisierungsauftrags weiterhin den Betrieb an mindestens vier Spielbankstandorten sicherstellen. Den neuen Betreibern wird zugleich aber auch ermöglicht, zwei neue Standorte zu entwickeln. Das könnte dazu führen, dass im Nachhinein Alt-Standorte wie Hohensyburg wegfallen könnten, wenn sie nicht die Renditeerwartungen der neuen Betreiber erfüllen.“

Diese Befürchtung haben die Dortmunder SPD-Abgeordneten auch aus mehreren Gesprächen mit dem Spielbank-Betriebsrat mitgenommen. Seit zwei Jahren stehe man im regelmäßigen Austausch mit der Mitarbeitervertretung und den Gewerkschaften. „Das Gesetz eignet sich, die guten Arbeits- und Tarifbedingungen in den Spielbanken auszuhöhlen,“ befürchtet Anja Butschkau. „Die Privatisierung wird dann am Ende auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen. Das Land steht in seiner Vorbildfunktion als fairer Arbeitgeber in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitnehmer dauerhaft nicht schlechter gestellt werden.“

Autor:

Ralf Neuhaus (SPD) aus Dortmund-Süd

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