Was macht eine Miethausverwaltung

Eine Miethausverwaltung wie eine Miethausverwaltung Berlin kann je nach Mietart und Mietobjekt verschiedene Aufgaben haben. Besonders wird der Verwaltungsaufwand übernommen. Oft sind die Verwaltungen für ganze Wohnanlagen, gewerblich genutzte Gebäude oder Eigentumswohnungen zuständig. Dabei ist der Hausmeister nicht der Hausverwalter, sondern nur ein Angestellter.

Miethausverwaltung im Allgemeinen

Die Arbeiten einer Miethausverwaltung lassen sich in kaufmännische und technische Bereiche einstufen. Manchmal wird die Miethausverwaltung durch eine Firma oder mehrere Personen vertreten. Oft wird aber nur ein Verwalter eingesetzt.

Das Kaufmännische

Eine Miethausverwaltung muss vor allem kaufmännische Fähigkeiten besitzen. Darunter zählen:

  • Mieten anpassen,
  • Verträge verhandeln und ausformulieren, etwa Mietverträge oder Gebäudenutzungsverträge,
  • Abrechnen der Nebenkosten und Erstellung der Nebenkostenrechnungen,

Mögliche Erweiterungen sind:

  • Forderungen gegenüber Schuldnern und Mietern verlangen und eintreiben,
  • Begleichung von Leistungen und Waren,
  • Wirtschaftsplanung sowie Finanzplanung.

Aufgaben in den Bereichen Buchhaltung, Prüfung, Kontrolle und Führung sind bei einer Miethausverwaltung unerlässlich. Die Verwaltung muss gewerbliche Gebäude nachbewerten können und den Eigentümern diesbezüglich Informationen ausstellen. Auch wird die finanzielle Begleichung der Versorgungsunternehmen wie Energielieferanten, Abfallentsorger, Wasserwirtschaft und Grünlandpflege übernommen.

Das Technische

Eine Miethausverwaltung hat außerdem technische Aufgaben zu erledigen. Etwa sind das:

  • wichtige Vorrichtungen überwachen, betreiben und am Laufen halten,
  • Externe Dienstleister zur Hausreinigung, Reparatur, Renovierung etc. beauftragen,
  • Instandsetzungsmaßnahmen, Modernisierungen und Wartungen durchführen lassen.

Die Miethausverwaltung hat zudem für eine fachgerechte Wohnungsabnahme am Ende eines Mietvertrages zu sorgen. Auch die Neuvermietung entsprechend der Mietverträge gehört zu den Aufgaben.

Was eine Miethausverwaltung nicht macht

Miethausverwalter haben ein großes Arbeitsfeld. Dennoch ist die Verwaltung nicht für alles verantwortlich. Besonders bei Gemeinschaftseigentum einer WEG können Ausnahmen vorkommen. Bei der WEG wird eine Wohnungseigentümerverwaltung eingesetzt, welche nicht der normalen Mietverwaltung entspricht. Zum Beispiel ist die Mitverwaltung nicht von Makleraufgaben betroffen.

Möglich ist auch eine Mischverwaltung aus WEG-Verwaltung und Miethausverwaltung. Mit ihr kann das Objekt am besten wirtschaftlich genutzt werden. Reine Gewerbeobjekte erfahren hingegen eine Verwaltung durch spezielle Firmen.

Angebote manch einer Miethausverwaltung

Einige Miethausverwaltungen bieten Sonderleistungen an. Etwa werden Instandhaltungs-planungen an gute Ingenieure und Architekten weitergegeben. Auch Kapitalanlagen können über solche Verwaltungen gemanagt werden. Einige Zusatzaufgaben sind dabei vermeidbar. Solche sind etwa die Besorgung von Kostenvoranschlägen bei Handwerkern oder die Begehung der Gebäude.

Pflicht der Hausverwaltung

Verschiedene Aufgaben muss ein Hausverwalter erledigen. Diese haben die Ansprüche des Vermieters und der Mieter zu erfüllen. Die Verwaltung unterliegt einer Rechenschaftspflicht gegenüber den Gebäudeeigentümer. Weitere Aufgaben sind:

  • Beschlüsse durchzusetzen
  • für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen,
  • Entgegennahme aller Zahlungen und Leistungen.

Manches mal sind auch Maßnahmen sicherzustellen, welche einen Rechtsstreit verhindern.

Autor:

Janina Petersen aus Dortmund-Nord

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