Auto und Verkehr: Unterwegs im Ausland
Warnung vor falschen Pannenhelfern

Falsche Pannenhelfer sind vor allem in Südeuropa unterwegs.  | Foto: © ADAC SE / privat/TRD Media
  • Falsche Pannenhelfer sind vor allem in Südeuropa unterwegs.
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Die Versicherung eines Automobilclubs erneuert ihre Warnung vor falschen Pannenhelfern, die sich als Gelbe Engel ausgeben und Reisende um hohe Summen für Abschleppdienste und teils unnötige Reparaturen betrügen. Neben Ungarn und Serbien treten diese Betrüger nun auch vermehrt in Bulgarien, Kroatien und Slowenien auf, ebenso wie in der Slowakei, Litauen und Polen.

Die Betrüger locken Urlauber in die Falle, indem sie Fahrzeuge nutzen, die den Pannenhilfe-Autos ähneln, komplett mit dem Club-Logo oder der Aufschrift „Im Auftrag des ADAC“. Einige Fahrzeuge sehen täuschend echt aus, während andere Betrüger weniger sorgfältig sind, was zu Fahrzeugen mit Aufschriften wie „ACDC“ führt.

Das Personal gibt sich ebenfalls als ADAC Straßenwachtfahrer aus. Jedoch betreibt der ADAC im Ausland keine eigene Straßenwacht-Flotte, und die Vertragspartner dürfen weder auf ihren Fahrzeugen noch an Werkstätten das ADAC-Logo führen. Eine Ausnahme besteht in Norditalien, wo ein Gelber Engel das ganze Jahr über als Pannenhelfer für die ADAC Notrufstation aktiv ist.

Eine gängige Taktik der Betrüger ist es, an Autobahnen zu warten und unmittelbar nach einer Panne zu erscheinen, um ihre Dienste anzubieten. Versuche von Premium- oder Plus-Mitgliedern, den Auslandsnotruf zu erreichen, können durch von den Kriminellen installierte Störsender scheitern, die das Telefonnetz blockieren. In solchen Fällen sollten Autofahrer ihr Fahrzeug abschließen, sich entfernen und von einem anderen Ort aus den ADAC Auslandsnotruf anrufen.

Es ist wichtig, das Auto oder Wohnmobil nie unbeaufsichtigt zu lassen oder auf unbewachten Parkplätzen zu übernachten. Es gab Fälle, in denen Betrüger Fahrzeuge nachts unbemerkt manipulierten, um am nächsten Tag gegen Bargeld „Hilfe“ anzubieten.

Sollte die Versicherung die Betrüger identifizieren können, beispielsweise durch ein Foto des Kennzeichens, wird rechtlich vorgegangen, oft mit Unterstützung des lokalen Partnerclubs. Betrugsanzeigen müssen jedoch von den Geschädigten selbst erstattet werden.

Autor:

Simon Thielmann aus Dortmund

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