Coronavirus
Bußgelder bei Verstößen gegen das Kontaktverbot: Ab 200 Euro geht es los

Foto: pixabay Grafik Sikora

Jetzt gibt es konkrete Bußgelder für die Unverbesserlichen: Denn zur Umsetzung des Kontaktverbots ist auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ein Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht worden. Grundsätzlich sollen Infektionen vermieden und die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden.

Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören zum Beispiel Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit (250 Euro Bußgeld). Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen, aber weniger als 10 Personen, in der Öffentlichkeit, muss jede Person 200 Euro Bußgeld bezahlen.

Wer gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus verstößt, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen. Die Sätze gelten für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld verhängt werden.

Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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