Datenschutz-Verletzung: Krankenkasse verschickt falsche Patientendaten
Weil sie im Rahmen einer eingereichten Arzthaftungsklage auf gerichtlichen Beschluss gehalten war, sämtliche Unterlagen erfolgter Nachbehandlungen vorzulegen, sich der Rücklauf jedoch zäh gestaltete, hatte die Klägerin als geschädigte Patientin vorsichtshalber auch ihre Krankenkasse angeschrieben. Der nicht unbegründete Verdacht, dass entscheidende Notfallgespräche seitens Nachbehandelnder eventuell nicht dokumentiert worden sein könnten bzw. deren Dokumentation für nicht existent erklärt...