Bundesweiter Apotheken-Protesttag am 14. Juni 2023
Was meint der Kassenpatient?
Am 13. Juni gab es zu der Lage der Apotheken in Deutschland einen interessanten Radiobeitrag bei WDR 5. Natürlich bin ich als Kassenpatient überfordert, mir spontan zu diesem Thema eine Meinung zu bilden.
Interessant waren einzelne Infos aus dem Radiobeitrag:
- Manche Apotheker/-innen haben mehrere Apotheken. Ziel: Mehr Umsatz/Gewinn?
- Manche müssen auf Grund fehlender Wirtschaftlichkeit die eine oder andere Apotheke schließen.
- Das Durchschnittseinkommen beträgt 163.000 Euro im Jahr.
- Vielen großen Apotheken geht es wirtschaftlich gut.
- Sehr aufwändig ist, wenn das eigentliche Medikament nicht zu bekommen ist, ein anderes zu finden oder ein Generika zu wählen - in Rücksprache mit dem Hausarzt.
- Großer Aufwand und Zeit für die Bürokratie.
- Zzt. gibt es fast 500 Medikamente, die nicht sofort bestellbar oder verfügbar sind.
- Lieferkettenengpässe weltweit - Wo werden die Medikamente produziert? (China, Indien z.B.).
- Was bekommt der Apotheker pro Medikament? Nach der Arzneimittelpreisverordnung ein festgelegtes Fixum von netto 8,35 Euro. Der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) meint - zu wenig!
- Nordrhein-Westfalens Schüler:innen bzw. Auszubildende in den Gesundheitsberufen Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, PTA und der MTA müssen künftig kein Schulgeld mehr bezahlen, wie die Apothekerkammern und -verbände Nordrhein und Westfalen-Lippe informieren. Nach Umsetzung der entsprechenden Richtlinie zur „Schulgeldbefreiung in Gesundheitsberufen“ übernimmt rückwirkend zum 1. Januar 2021 das Land Nordrhein-Westfalen das Schulgeld zu 100 Prozent. (Quelle: DAZ online).
- Dazu würde ich sagen, dass das eine wettbewerbsverzerrende Subventionierung ist, die andere Ausbildungsberufe nicht genießen!
Es ist eine komplexe Gemengelage, deswegen habe ich von der Homepage der ABDA die Begründung zum Apotheken-Protesttag hier platziert. Auch die 10 politischen Forderungen, die der Verband stellt, mal zur Info aufgeführt. Da kann sich jeder/jede selbst eine Meinung bilden. Viel Spaß beim Lesen!
Bundesweiter Apotheken-Protesttag
am 14. Juni 2023
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Am 14. Juni werden viele Apotheken in ganz Deutschland geschlossen bleiben. Die Apotheken schließen aus Protest und erklären den 14. Juni zum bundesweiten Protesttag. Die Arzneimittelversorgung bleibt zwar aufrechterhalten – allerdings nur über die Notdienstapotheken. Die Apothekerschaft reagiert damit auf gesundheitspolitische Entscheidungen der Bundesregierung. „Für unseren Berufsstand steht fest: Die Bundesregierung hat diesen Protesttag provoziert“, erklärt die Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Gabriele Regina Overwiening. „Lieferengpässe, Personalnot und eine seit Jahren bestehende Unterfinanzierung. Weil die Bundesregierung in ihren Gesetzesvorhaben immer wieder die Probleme der öffentlichen Apotheken übergeht, destabilisiert sie die Arzneimittelversorgung in Deutschland. Seit Monaten weisen wir in persönlichen Gesprächen, Interviews und PR-Kampagnen auf die brisante Lage hin. Die Apothekenteams retten jeden Tag Leben, in dem sie alternative Präparate für nicht verfügbare Arzneimittel beschaffen. Anstatt die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln über die Apotheken vor Ort zu stabilisieren, wird sie geschwächt. Jeden Tag müssen Apotheken schließen. Hochschulabsolventinnen und -absolventen unseres Faches können sich immer seltener den Gang in die Selbständigkeit vorstellen, vor allem, weil die wirtschaftliche Perspektive fehlt. Darauf müssen wir aufmerksam machen“, so Overwiening.
Die ABDA hat zum Protesttag jetzt ihre Mitgliedsorganisationen informiert – auch über die zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen, die es seitens der Bundesvereinigung in den kommenden Wochen geben wird. Die Kammern und Verbände wiederum kommunizieren derzeit dazu mit den Apotheken in allen Bundesländern. Auch der diesjährige „Tag der Apotheke“ am 7. Juni stand im Zeichen des politischen Protests.
Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), fügt hinzu: „Trotz steigender Kosten und der Inflationsentwicklung haben die Apotheken in den vergangenen zehn Jahren keine Honoraranpassung erhalten. So kann es nicht weitergehen. Wir müssen die Bevölkerung und die Politik dringend auf unsere schwierige Lage hinweisen. Ich fordere daher alle Kolleginnen und Kollegen dazu auf, sich am bundesweiten Protesttag, dem 14. Juni, zu beteiligen. Kommen Sie mit Ihren Patientinnen und Patienten ins Gespräch, erklären Sie, warum der Protest aller Apotheken die einzige Möglichkeit ist, uns gegenüber der Politik nachhaltig Gehör zu verschaffen. Reden Sie an diesem Tag auch verstärkt mit ihren Lokalpolitikerinnen und -politikern und mit den Medien. Weisen Sie immer wieder auf den 10-Punkte-Forderungskatalog der ABDA hin, in dem wir auch den Bürokratieabbau und das Ende der Null-Retaxationen fordern. Wir müssen der Gesellschaft zeigen, wie groß die Bedeutung der Apotheken für die Versorgung ist und wie dramatisch es wäre, wenn noch mehr Apotheken als verlässliche, soziale Anlaufstellen vor Ort für immer verschwinden würden.“
Politische Forderungen der
Apothekerschaft
Der Gesamtvorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. beschloss am 28. Februar 2023 folgende prioritären Forderungen der Apothekerschaft:
1. Erhöhung des Fixums in der Arzneimittelpreisverordnung
Das in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte „Fixum“ (derzeit: 8,35 € netto) muss auf 12,00 Euro erhöht werden.
2. Regelung zur indexierten Erhöhung des Fixums
Dieses Fixum muss durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst werden, ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers bedarf.
3. Einführung einer zusätzlichen regelmäßigen Pauschale für jede Betriebsstätte
Diese Pauschale dient der Grundsicherung der Flächendeckung und soll für jede Betriebsstätte gleich hoch sein.
4. Handlungsfreiheit für Apotheken für die schnelle Patientenversorgung
Die größeren Entscheidungsfreiheiten ermöglichen eine schnelle Versorgung der Patientinnen und Patienten und vermeidet in deren Interesse gefährliche Therapieverzögerungen, insbesondere auch bei Lieferengpässen. Die verordnenden Ärzte werden von bürokratischem und zeitlichem Aufwand entlastet.
5. Reduzierung von Retaxationsverfahren auf das sachlich gebotene Maß
Vollständige Verweigerung der Bezahlung des Preises des abgegebenen Arzneimittels müssen verboten werden, wenn der/die Versicherte entsprechend der ärztlichen Verordnung versorgt wurde. Teiltretaxationen sind nicht ausgeschlossen, müssen aber auf den Betrag beschränkt werden, der sich aus dem Zuschlag (Fixum + 3% auf den Apothekeneinkaufspreis) ergibt. Formfehler, die der verordnende Arzt / die verordnende Ärztin verursacht hat, berechtigen nicht zu einer Retaxation.
6. Engpass-Ausgleich
Für den zusätzlichen Aufwand bei der Bewältigung von Lieferengpässen muss ein angemessener finanzieller Ausgleich („Engpass-Ausgleich“) geschaffen werden.
7. Beseitigung der finanziellen Risiken aus dem Inkasso des Herstellerrabattes für die Krankenkassen
Für den Fall, dass die Apotheke bei Zahlungsunfähigkeit des pharmazeutischen Unternehmers von diesem keinen Ausgleich für den an die Krankenkasse geleisteten Herstellerabschlag erhält, muss die Krankenkasse zur Rückerstattung des von der Apotheke verauslagten Herstellerrabattes verpflichtet werden.
8. Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Arzt-Apotheker-Kooperation beim Medikationsmanagement
Es muss eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Vertragsärzt*innen und Apotheken als Leistungserbringer in der Regelversorgung (nicht nur wie bisher in Modellvorhaben wie ARMIN) bundesweit und für Versicherte aller Krankenkassen ein gemeinsames Medikationsmanagement anbieten können.
9. Einschränkung des Präqualifizierungsverfahrens
Die Apotheken müssen von der Notwendigkeit der Durchführung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich ausgenommen werden, soweit die Qualität ihrer Leistungserbringung bereits durch andere regulatorische Maßnahmen sichergestellt ist.
10. Einzelmaßnahmen zum Bürokratieabbau
Regulatorische Anforderungen, deren Zielsetzung entfallen oder anderweitig gewährleistet ist, sind zu streichen.
Autor:Lutz Gollnick aus Bochum |
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